Beschluss:

Die Bürgeranregung wird abgelehnt.


Herr Geuking begründet die Anregung und verweist auf Neapel, Capri und Belgien, wo es eine Hunde-DNA-Datenbank bereits gebe. Er wolle erreichen, dass sich die Verwaltung mit der Angelegenheit beschäftige und das Ergebnis in einer Vorlage präsentiere. Dann solle der Rat hierüber entscheiden.

 

Frau Dirks erläutert, dass es lt. Landesdatenschutzbeauftragten keine gesetzliche Grundlage für eine Hunde-DNA-Datenbank gebe. Eine Einführung auf freiwilliger Basis werde nichts bringen. Das Problem mit dem Hundekot sei bekannt, dem werde z. B. durch das Aufstellen von Hundekotbeutel-Spendern sowie durch Appelle an die Hundehalter begegnet.

 

Herr Dr. Meyring führt aus, dass er sich auch über „Tretminen“ ärgere. Er wehre sich aber dagegen, hierauf mit einem Überwachungsstaat zu reagieren.

 

Herr Tauber erläutert, dass die Hundesteuer einen ordnungspolitischen Zweck erfülle und auch der Begrenzung der Hunde diene, erst recht wenn es um gefährliche Rassen gehe. Dem Argument, dass die Hundesteuer eine ungerechte Steuer sei  müsse er entgegen halten, dass einer Steuer nie eine konkrete Gegenleistung gegenüberstehe. Selbstverständlich sei Hundekot ein Ärgernis und man müsse das Problem auch ernst nehmen. Er glaube aber, dass der in der Bürgeranregung beschriebene Weg der falsche sei. Dem Gesamtproblem müsse man durch Prävention und durch pragmatische Maßnahmen begegnen. Er spreche sich gegen eine Verweisung der Anregung in den Ausschuss aus.

 

Frau Mollenhauer wirft die Frage auf, was mit der Bürgeranregung bezweckt werden soll, ob hier wenige schwarze Schafe bestraft werden sollen und wer die Verwaltungsarbeit leisten solle. Der Aufwand stünde in keinem Verhältnis zum Ergebnis. Sie fordere, die Bürgeranregung nicht zu verweisen, sondern sofort zur Abstimmung zu stellen.

 

Herr Geuking gibt zu bedenken, dass der Hundekot über Umwege auch in die Nahrungskette gelange. Er sehe eine Bedrohung für Kinder und ältere Menschen. Das Problem mit Hundekot habe in Billerbeck massiv zugenommen. Es sei auf freiwilliger Basis durchaus möglich, eine Datenbank einzuführen. Ihm gehe es zunächst darum, dass sich die Verwaltung mit der Anregung beschäftige und erst dann solle hierüber entschieden werden.

 

Frau Rawe erklärt, dass sie die Bürgeranregung nicht verweisen wolle. In der letzten Wahlperiode sei über die Hundesteuer gesprochen und eine Hundezählung veranlasst worden. Sie sehe keine Notwendigkeit, sich erneut mit der Hundesteuer zu beschäftigen. Sie wolle auch nicht der Denunziation Tür und Tor öffnen. Die Forderung der Familien-Partei halte sie für überzogen. Zustimmen könne sie, dass auf das leidige Thema aufmerksam gemacht werde und die Hundehalter darauf hingewiesen werden, dass sie die Hinterlassenschaften ihrer Hunde zu entsorgen hätten.

 

Herr Dr. Sommer fordert Prävention vor Sanktion. Die Bürger sollten nicht denunziert werden.

 

Herr Knüwer teilt mit, dass er der Bürgeranregung nicht zustimme und diese auch nicht in den Ausschuss verwiesen werden sollte.

 

Herr Brockamp stellt den Antrag auf Abstimmung.

 

Dem Antrag wird mehrheitlich zugestimmt.

 

Frau Dirks stellt den Antrag des Herrn Geuking auf Verweisung der Anregung in den Ausschuss zur Abstimmung.

Der Antrag wird mit 1 Ja-Stimme, 25 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: 25 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme