Beschlussvorschlag für den Rat:

1.         Der Planentwurf wird, wie im Sachverhalt beschrieben, bzgl. der Baugrenze und der überbaubaren Grundstücksfläche geändert.

2.         Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wird für die erneute Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) gebilligt. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt. Parallel wird den berührten Trägern öffentlicher Belange erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu den geänderten Teilen gegeben.

3.         Die Beschlüsse werden ortsüblich bekannt gemacht.


Frau Besecke erläutert die Verwaltungsvorlage.

 

Herr Dr. Sommer erkundigt sich, ob es richtig sei, dass Balkone außerhalb der Baugrenzen geplant waren, die jetzt „durch die Hintertür“ wieder vorgesehen würden.

Frau Besecke merkt an, dass ihr hierüber nichts bekannt sei.

 

Herr Dr. Sommer fragt nach, ob denn dem Ausschuss solche Anträge zur Kenntnis gegeben würden, wenn sie eingereicht würden.

 

Frau Besecke teilt mit, dass solche Befreiungsanträge dem Ausschuss nicht vorgelegt würden, weil das Einvernehmen verwaltungsseitig versagt würde.


Stimmabgabe: einstimmig