Beschluss:

Es werden keine Bedenken gegen die Planung erhoben.

 


Herr Knüwer beantragt die Abgabe einer Stellungnahme durch die Stadt Billerbeck. Hierin soll darauf hingewiesen werden, dass zumindest die an die Billerbecker Stadtgrenze angrenzende Konzentrationszone Höpinger Berg Auswirkungen auf die Stadt Billerbeck habe. Es sei bekannt, dass der gleiche Investor sowohl am Höpinger Berg als auch am Risauer Berg Windkraftanlagen errichten wolle. Zurzeit sei das Gebiet in dem landespflegerischen Begleitplan als empfindlich und nicht für Windkraftanlagen geeignet eingestuft. Wenn die Ausweisung widerspruchslos hingenommen und zugelassen werde, dass in Höpingen 200 m hohe Windkraftanlagen errichtet werden, erfahre das Gebiet eine Vorbelastung und dann können Windkraftanlagen auf Billerbecker Gebiet nicht mehr verhindert werden.

Herr Knüwer führt außerdem an, dass lt. Beschluss solche Planungen nur mit den Anliegern zusammen durchgeführt werden sollen.

 

Frau Besecke erläutert, dass der landschaftspflegerische Begleitplan überholt sei. Das vorgestellte Plankonzept für den Flächennutzungsplan beinhalte die Fläche Risauer Berg. Zum anderen könne die Stadt Billerbeck rechtlich haltbare Bedenken nur vorbringen, wenn z. B. durch eine Konzentrationszone auf Rosendahler Gebiet ihre Bauleitplanung nicht umsetzbar wäre. Beim Landschaftsbild handele es sich nicht um einen entgegenstehender Belang.

 

Das wird von Herrn Schulze Temming bestätigt mit dem Hinweis, dass die Bezirksregierung neue Fakten geschaffen habe. Die Stadt Billerbeck könne sich doch nicht gegen Windenergie in Höpingen aussprechen, wenn sie eine Planung auf den Weg gebracht habe, die einige 100 m weiter ein Windfeld vorsehe.

 

Herr Brockamp lässt über den weitergehenden Antrag des Herrn Knüwer, eine Stellungnahme abzugeben, abstimmen.

Der Antrag wird einstimmig abgelehnt.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig