Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten zu schließen und Entwürfe zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes zu erarbeiten. 


Der Rat folgt dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses und fasst folgenden

 


Stimmabgabe: einstimmig