Beschluss:

1.         Der Planentwurf wird, wie im Sachverhalt beschrieben, bzgl. der Baugrenze und der überbaubaren Grundstücksfläche geändert.

2.         Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wird für die erneute Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) gebilligt. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt. Parallel wird den berührten Trägern öffentlicher Belange erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu den geänderten Teilen gegeben.

3.         Die Beschlüsse werden ortsüblich bekannt gemacht.

 


Der Rat folgt dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses und fasst folgenden

 


Stimmabgabe: einstimmig