Herr Melzner berichtet über den Pilot-Versuch zur Einführung der Duotonne bei den Gemeinden im Kreis Coesfeld. Die Duotonne bedeute die Nutzung der blauen Tonne direkt nach der Papierentleerung noch einmal zum Einsammeln von Altkleidern und Schuhen. Kreis und Gemeinden versprechen sich hiervon, durch ein öffentliches System gewerbliche Sammlungen zu verhindern, so dass genügend Raum für die caritativen Sammlungen verbleibe.

Durch ein neues Urteil des OVG Münster zu Lasten der Stadt Paderborn sei dies jedoch unzulässig. Ursprünglich war beabsichtigt, dass Billerbeck sich an dem Versuch Duotonne in der vorstehenden Form beteiligt. Aufgrund des Urteils wolle man aber hiervon Abstand nehmen und zunächst die schon eingeleiteten Pilot-Sammlungen abwarten. Einstweilen sollen den caritativen Sammlern weitere Standorte angeboten werden.