Zu einer Anfrage von Herrn Kösters teilt Herr Messing mit, dass in der Ratssitzung am 11.12.2014 bereits mitgeteilt worden sei, dass die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h nur für die Dauer der Brückenerneuerungsarbeiten angeordnet wurde.

Die Anfrage sei seitens der Verwaltung aufgegriffen und ein Antrag auf dauerhafte Anordnung der 50 km/h auf der K 38 (Teilstück vor der Einmündung in die L 506) gestellt worden.

Mit Schreiben vom 19.02.2015 habe die Straßenverkehrsbehörde nach Beteiligung der Polizei und des Straßenbaulastträgers den Antrag abgelehnt. Als Begründung führe der Kreis u. a. die fehlende erhebliche Gefahrenlage und überörtliche Bedeutung der Kreisstraße an.