Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, kleinere Maßnahmen, wie z. B. das Entfernen von Bäumen und Ersatzanpflanzungen auf dem alten Friedhof eigenständig durchzuführen. Sollen größere gestalterische Aspekte, wie z. B. eine Verweilzone umgesetzt werden, ist dem Ausschuss vorab ein Konzept vorzulegen. Der IBP ist zu kontaktieren, ob Gestaltungsmaßnahmen von dort unterstützt werden können.


Zu diesem Tagesordnungspunkt findet vorab eine Ortsbesichtigung auf dem alten Friedhof statt, an der der Friedhofsgärtner Herr Meimann teilnimmt. 

Herr Messing weist zunächst darauf hin, dass eine Linde im Eingangsbereich und etliche Tannen bzw. Fichten wegen Pilzbefall oder aufgrund Schneebruch entfernt werden mussten. Einige Birken seien gefällt worden, weil sie zu eng nebeneinander gestanden und sich gegenseitig im Wuchs behindert hätten. Dann verdeutlichen Herr Messing und Herr Meimann anhand einer Grabstelle die Probleme mit dem Aufschlag von Bäumen. Die Wurzeln dieser Bäume würden den benachbarten Grabstellen das Wasser entziehen, was zu Beeinträchtigungen auf den Nachbargräbern und Beschwerden der Nutzer führe. Andererseits würden die Wurzeln des Baumes beim Ausheben der Nachbargräber für Umbettungen oder Beisetzungen beschädigt. Es sollte überlegt werden, welche Bäume entfernt und welche erhalten werden sollen. Darüber hinaus sollte überlegt werden, inwieweit auf künftig frei werdenden  Grabfeldern eine Verweilzone eingerichtet werden könne. Außerdem würden tlw. neue und breitere Wege angelegt, damit die Fahrzeuge des Gärtners ausreichend Durchfahrmöglichkeiten haben. Auch hierbei würden tlw. Baumwurzeln beschädigt.

 

Bei der Beratung im Sitzungssaal stellt Herr Fehmer fest, dass die Verwaltung in der Lage sei, adäquate Lösungen zu finden. Der Ausschuss könne nicht über einzelne Grabstellen beschließen. Bei Problemen mit Aufschlag auf Grabstellen sehe er das Recht der Angehörigen als vorrangig an. Dann müsse der Baum gefällt werden. Die Sensibilität der Stadt und des Friedhofsgärtners halte er für ausreichend. Wichtiger erscheine ihm, dass der Ausschuss jetzt grundsätzlich feststellen sollte, dass die räumliche Enge auf dem alten Friedhof aufgrund des neuen Friedhofes nicht  mehr gegeben sei und deshalb frei werdende Grabstellen liegen bleiben könnten, damit hier  Anpflanzungen erfolgen können. Es müsse also nicht jede Ecke zur Anlegung von Grabstätten genutzt werden. Die bei der Ortsbesichtigung angesprochene Kastanie, deren Wurzeln bei der Anlegung des neuen Weges beschädigt werden, sollte stehen bleiben und der Weg um den Wurzelbereich herum gelegt werden. Des Weiteren sollte ein Grabfeld für die Anlegung einer Grünfläche bzw. Verweilzone komplett freigehalten werden. Die Vergabe einer kompletten Grünflächenplanung für den gesamten Friedhof an ein Planungsbüro lehne er aus Kostengründen ab. Die Kosten seien gebührenrelevant und eine Notwendigkeit hierfür sehe er nicht. Vielmehr schlage er vor, beim IBP das Interesse an einer Grünflächenplanung und -gestaltung abzufragen. Ansonsten könne die Umsetzung auch durch den Gärtner am Bauhof und den Friedhofsgärtner erfolgen.

 

Frau Dirks legt dar, dass die Verwaltung regelmäßig Beschwerden von Bürgern erhalte, die das Entfernen eines Baumes forderten und andere, die unbedingt die Bäume erhalten wollten. Hier stelle sich die Frage, wie man damit umgehen solle. Ersatzanpflanzungen könnten schrittweise vorgenommen werden, dann komme man aber nie zu einem einheitlichen Konzept, um z. B. großkronige Bäume pflanzen zu können.

 

Frau Mollenhauer spricht sich für die „kleine Lösung“ aus, wobei auf einem Grabfeld eine Verweilzone geschaffen werden soll. Der Friedhof sei jahrzehntelang gewachsen und weise gewisse Strukturen auf. Die Gräber seien insgesamt gut gepflegt. Es sollte kein völlig neues Konzept erarbeit werden, sondern der alte Friedhof im Grundsatz so belassen bleiben. Einige Flächen, die künftig leer würden, sollten überplant werden und selbstverständlich müsse die Verkehrssicherungspflicht beachtet werden.

 

Herr Kösters favorisiert wegen der Kosten ebenfalls die kleine Lösung. Im Eingangsbereich sei im Übrigen ausreichend Platz für eine Ersatzpflanzung der entfernten Linde.

 

Herr Dittrich sieht ebenfalls keine Notwendigkeit, Kosten zu erzeugen. Bzgl. der Bepflanzung müsse die Verwaltung sensibel vorgehen und im Eingangsbereich wieder einen großkronigen Baum anpflanzen sowie andere notwendige Ersatzanpflanzungen vornehmen. Den Vorschlag des Herrn Fehmer, die Gestaltung einer Verweilzone dem IBP anzutragen, halte er für gut.

 

Herr Flüchter stellt fest, dass die vorhandenen Strukturen die Anlegung einer Verweilzone ermöglichen. Das halte er auch für reizvoller als eine große Platzgestaltung vorzunehmen. Eine zweite Linde im Eingangsbereich sollte aber wieder gepflanzt werden.

 

Herr Messing fasst zusammen, dass die Ortsbesichtigung durch die Ausschussmitglieder sehr sinnvoll gewesen sei. Die Verwaltung habe deutlich machen wollen, in welchem Spannungsfeld sie selber aber auch die Ausschussmitglieder stünden. Die Verwaltung habe behutsam versucht, einerseits Bäume zu entfernen und andere zu belassen. Selbstverständlich könne die Verwaltung die kleine Lösung umsetzen, hierfür sei aber die Rückendeckung des Ausschusses erforderlich, wenn z, B. Bäume entfernt werden müssten. 

 

Herr Fehmer sieht zurzeit keine Möglichkeit, eine sinnvolle Konzeption zu erstellen, da der Friedhof noch in Betrieb sei. Deshalb müssten Einzelfallentscheidungen getroffen werden. Wenn eine Bank aufgestellt werden solle, müssten hierfür keine großen Zonen gestaltet werden und wenn für eine ordnungsgemäße Bestattung ein Baum gefällt werden müsse, dann müsse dieser ggf. mit einer Ersatzanpflanzung an anderer Stelle entfernt werden. Er erwarte von der Verwaltung, dass sie den Ausschuss informiere, wenn ein größerer freier Bereich umgestaltet werde. Er erwarte aber nicht, dass über einen einzelnen zu entfernenden Baum berichtet werde.

 

Herr Dittrich richtet den Appell an die Verwaltung, sensibel vorzugehen und den Ausschuss zu informieren. Dieser Ausschuss sei für die Umwelt zuständig und damit auch soweit möglich für den Erhalt der Bäume. Das bedeute aber nicht, dass der Ausschuss in jedem Einzelfall über das Entfernen eines Baumes entscheiden müsse. Andererseits dürfe aber auch nicht planlos vorgegangen werden.


Stimmabgabe: einstimmig