Beschlussvorschlag für den Rat:

1.   Die Bedenken bezüglich der Nutzung der „Annettestraße“ von der „Coesfelder Straße“ aus für die Baufahrzeuge bis zum Neubaugebiet werden zurückgewiesen.

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, einen Erschließungsplan, wie im Sachverhalt beschrieben, zu erarbeiten.

3.   Der Anregung, einen zusätzlichen Fußweg als Abstand zwischen der Alt- und Neubebauung anzulegen, wird nicht gefolgt.

4.   Mit der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes wird die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.


Herr Mollenhauer teilt mit, dass eine Anregung der Anlieger Annettestraße vorliege, über die der Rat zu entscheiden habe. Inhaltlich gehe es im Wesentlichen darum, dass sich die Anlieger über den gefassten Beschluss, den Baustellenverkehr über die Annettestraße zu führen, beschwerten.

 

Frau Besecke erläutert dann die Ausführungen in der Sitzungsvorlage und den Beschlussvorschlag der Verwaltung.

 

Herr Kösters führt aus, dass er den Ärger der Anlieger Annettestraße bzgl. des Baustellenverkehrs verstehe, wenn ihnen damals versprochen wurde, dass „von hinten“ erschlossen werde. Er wolle wissen, wie lange der Verwaltung bekannt sei, dass dieses Baugebiet entwickelt werden kann und in welchem Zeitrahmen diese Fläche für die Stadt zur Verfügung stand. In der Sitzungsvorlage werde immer wieder angeführt, dass die Politik entscheide; die Verwaltung hätte aber doch vorausschauender denken und planen können. Nichtsdestotrotz sehe er zurzeit keine andere Alternative, als den Baustellenverkehr über die Annettestraße zu leiten. Den bauwilligen Billerbeckern sollten möglichst kurzfristig Baugrundstücke zur Verfügung gestellt werden, damit sie am Ort bleiben.

Darüber hinaus seien Ratsmitglieder und sachkundige Bürger bei Anliegerversammlungen Zuhörer. Deshalb sollten sie nicht das Wort ergreifen und sich zur Sache äußern.

 

Herr Mollenhauer verweist auf den 1998 gefassten Beschluss, wonach der Stadtentwicklungsbereich „Südwest“ entwickelt werden sollte und die zwei Bautiefen über das vorhandene Wohngebiet Wüllen angebunden werden sollen. Dann sei vielfach über die weitere bauliche Entwicklung Billerbecks diskutiert und einvernehmlich festgelegt worden, dass nur in kleinen Schritten Baugebiete entwickelt werden sollen. Die Verwaltung sollte versuchen, entsprechende Gebiete zu realisieren. Die Verwaltung sei nicht beauftragt worden, das Gesamtgebiet Wüllen zu entwickeln.

Frau Dirks betont, dass fraktionsübergreifend Einigkeit bestanden habe, dass hinsichtlich des demografischen Wandels geprüft werden sollte, wo Wohngebietsergänzungen möglich seien oder Lücken geschlossen werden könnten. Diesen Auftrag habe die Verwaltung ausgeführt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Knüwer zur Tragfähigkeit der Brücke teilt Herr Mollenhauer mit, dass das Schild 5 t ausweise, die Brücke aber abgängig sei.

Herr Knüwer weist auf die Möglichkeit hin, mit Hilfe von Stahlträgern die Brücke zu ertüchtigen. Das wäre nach seiner Meinung nicht so teuer und müsste für eine Erschließung des Baugebietes erst einmal ausreichen.

 

Frau Köhler erinnert sich, dass bereits 1998 gesagt worden sei, dass über ein Gesamtkonzept nachgedacht werden sollte und auch über eine Erschließung über die Brücke. Das habe damals schon für Unmut gesorgt, weil die Verwaltung dies nicht so recht wollte. Ihr gefalle die Vorgehensweise hier nicht. Die in dem Protokoll über die Bürgerversammlung nachzulesenden Begründungen der Anwohner seien für sie verständlich und nachvollziehbar. Allerdings verstehe sie nicht die im Protokoll wiedergegebene Äußerung des Herrn Mollenhauer, dass es aufgrund der politischen Beschlüsse für die aktuell geplanten zwei Bautiefen über die Osterwicker Straße keine Erschließung geben wird und nach dem Neubau einer Brücke und einer neuen Anbindung man auch von dort aus das Gebiet entwickeln werde. Sie frage sich, warum nicht der Bau einer neuen Brücke abgewartet werde und das Gebiet dann im Ganzen über diese Brücke erschlossen wird.

 

Herr Mollenhauer wiederholt, dass die Verwaltung 1998 beauftragt worden sei, ein Erschließungskonzept zu erstellen. Das ausgearbeitete und am 13.08.1998 im Planungs- und Bauausschuss vorgestellte Konzept sah eine Erschließung des gesamten Gebietes von der L 581 (Straße nach Osthellen) vor, wobei die zwei Bautiefen über das vorhandene Wohngebiet erschlossen werden sollten. Es sei einstimmig beschlossen worden, an diesem Konzept weiter zu arbeiten. Er glaube nicht, dass derzeit Bedarf für insgesamt ca. 350 Baugrundstücke vorhanden sei. Deshalb könnte aus Sicht der Verwaltung ggf. die Erschließung weiterer Flächen über die Osterwicker Straße vorgenommen werden. Eine Erschließung der zwei Bautiefen über die Osterwicker Straße halte er aber für zu aufwendig. Dann sollte man besser diese Planung nicht weiter verfolgen und mit der Planung von vorne, mit einer Erschließung über die Osterwicker Straße, anfangen. Dann sei man allerdings 2 – 3 Jahre weiter, wobei die innerhalb der zwei Bautiefen liegenden Grundstücke nach jetzigem Stand voraussichtlich bereits im nächsten Jahr bebaut werden könnten.

 

Herr Peter-Dosch vertritt die Auffassung, dass man die in der Vorlage aufgeführte und mit Kosten von 60.000,-- € bezifferte Alternative  der Erschließung über den Berkelwanderweg nicht einfach ad acta legen sollte.

 

Frau Besecke weist darauf hin, dass bautechnisch zwar eine solche Erschließungsstraße angelegt werden könne. Nur müsse man sich im Hinblick auf die Fairness fragen, wie dies den Anwohnern der Massonneaustraße gegenüber begründet werden soll, die jahrzehntelang Baustellenverkehr hingenommen hätten, während es hier um 27 Grundstücke gehe, die während der Bauphase über die Annettestraße erschlossen werden und hinterher über drei verschiedene Straßen.

 

Dennoch sollte man wissen, dass es diese Möglichkeit gäbe, wenn 60.000,-- € investiert würden, die auf die neuen Grundstücke umgelegt werden könnten, so Herr Peter-Dosch. Auf der anderen Seite wäre es aber möglich, den Anliegern der Annettestraße entgegen zu kommen und die von ihnen geforderten Maßnahmen umzusetzen.

 

Frau Besecke weist darauf hin, dass dies dem Verwaltungsvorschlag entspreche, einen Erschließungsplan zu erarbeiten.

 

Herr Kösters möchte die Bebauung der zwei Bautiefen nicht in die Zeit stellen bis eine Erschließung über eine neue Brücke von der Osterwicker Straße möglich ist. Zudem werde auch den Anwohnern der Osterwicker Straße bereits eine Menge Straßenlärm, insbesondere aufgrund des LKW-Verkehrs zum Industriegebiet Hamern zugemutet. Mit einer Erschließung über den Berkelwanderweg hätte er ebenfalls Probleme, weil der Weg weiterhin auch als Wanderweg genutzt würde. Das würde zu Konflikten LKW/Fußgänger/Radfahrer führen. Die Verwaltung habe logisch begründet, warum die Baustellenerschließung über die Annettestraße erfolgen soll. Er könne diesem Vorschlag zustimmen.

 

Herr Dr. Sommer merkt an, dass man zwar eine Behelfsbrückenkonzeption entwerfen könnte, die Kosten aber im hohen 5- bis 6-stelligen Bereich lägen. Die Anlieger hätten in ihrer Eingabe eine Kompromisslösung angeboten, so dass man doch zueinander kommen könnte.

 

Herr Rose führt an, dass die Einschränkungen durch den Baustellenverkehr für die Anwohner der Annettestraße sicherlich nicht angenehm seien. Aber die Stadt wolle Bauland zur Verfügung stellen und verkaufe Grundstücke, um damit Geld zu erwirtschaften. Das würde aber durch den Bau einer Brücke oder eines Provisoriums zunichte gemacht.

 

Herr Heymanns geht davon aus, dass die Coesfelder Straße u. U. mehr belastbar wäre als die Osterwicker Straße. Zu der angesprochenen nicht tragfähigen Brücke weise er darauf hin, dass dann auch kein Schlepper mit Güllefass dort hinüber fahren dürfe. Er sei für eine provisorische Brücke und Anlegung einer Baustraße.

 

Herr Knüwer möchte, dass die Kosten für eine provisorische Brücke überschlägig ermittelt werden.

 

Herr Schulze Temming betont, dass die Stadt in der Verantwortung stehe, Baugrundstücke zu bezahlbaren Preisen anzubieten. Noch im Dezember vergangenen Jahres habe der Rat die Offenlegung einstimmig beschlossen. Auch wenn er den Unmut der Anlieger über den Baustellenverkehr verstehe, habe er doch das Vertrauen in die Verwaltung, dass die Verkehrssicherheit gegeben sein wird. Er stimme dem Verwaltungsvorschlag zu. Er sehe keine Veranlassung, von dem einstimmig gefassten Beschluss, die zwei Bautiefen über den Wüllen zu erschließen abzurücken.

 

Herr Dr. Sommer schlägt vor, die von den Anliegern aufgezeigte Gefahrensituation im Bereich der Ein-/Ausfahrt Coesfelder Straße in Bezug auf den Schulbusverkehr durch eine zeitliche Begrenzung für den Schwerlastverkehr zu dezimieren und/oder den Baustellenverkehr bis 5 t über die Brücke zu leiten.

 

Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass dies mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt werden müsse. Ob eine solche Regelung eingehalten werde, sei aber eine andere Frage.

 

Frau Köhler erklärt hinsichtlich des einstimmigen Abstimmungsverhältnisses, dass die Vertreter der SPD-Fraktion zugestimmt hätten, weil sie nicht gewollt hätten, dass das Verfahren „abgewürgt“ werde. Ihr sei auch wichtig gewesen, dass die Anlieger gehört werden. Sie finde den von den Anliegern vorgeschlagenen Kompromiss gut. Sie sei davon ausgegangen, dass sowieso eine neue Brücke gebaut werde und sei irritiert darüber gewesen, dass diese nicht sofort errichtet werde.

 

Herr Schulze Temming gibt zu bedenken, dass Baugrundstücke in Billerbeck ziemlich rar seien. In der Vergangenheit seien nur kleine Gebiete erschlossen worden, so dass diese zwei Bautiefen jetzt benötigt würden. Die von Herrn Dr. Sommer vorgeschlagenen Einschränkungen für den Schwerlastverkehr halte er nicht für praktikabel.

 

Herr Gerding fragt nach, wann der Bau der neuen Brücke geplant sei und mit welcher Belastbarkeit.

 

Voraussichtlich wäre eine neue Brücke bis zu 40 t belastbar, so Herr Mollenhauer. Die Maßnahme würde  mittelfristig angegangen, wenn die Eigentumsverhältnisse geregelt werden können.

 

Schließlich fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: 6 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen