Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

Zu den Bauanträgen der Bauteile A-C wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt. Ebenso zu den Anträgen auf Duldung der Bauteile E und F.


Herr Nowak stellt fest, dass der Kompromiss an Rechtsbeugung grenze. Deshalb müsse unbedingt auf eine konsequente Umsetzung geachtet werden.

 

Herr Mollenhauer teilt mit, dass vertragliche Regelungen mit Zwangsmaßnahmen geschlossen würden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Ueding zu Präzedenzfällen, führt Frau Besecke aus, dass ihr in Billerbeck kein vergleichbarer Fall bekannt sei.

 

Frau Schlieker stellt fest, dass es sich um einen gewachsenen Betrieb handele. Um einen Präzedenzfall zu vermeiden, könnte auch ein Bebauungsplan mit der Ausweisung eines Sondergebietes aufgestellt werden. In diesem Fall habe sich der Betreiber aber bereits mit dem Kreis geeinigt, weshalb den Bauanträgen zugestimmt werden sollte.

 

Herr Mollenhauer hält dem entgegen, dass ein Bebauungsplanverfahren hier wegen der Landesplanung nicht möglich sei.

 

Frau Schlieker ist der Meinung, dass man es dem gewachsenen Betrieb nicht zu schwer machen sollte, weiter zu existieren. Eine Umsiedlung in ein Gewerbegebiet halte sie wirtschaftlich für nicht vertretbar.


Stimmabgabe: einstimmig