Beschlussvorschlag für den Rat:

Die in der Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung 2014 bei der Schmutzwassergebühr ausgewiesene Überdeckung in der Höhe von 60,28 € und für die Niederschlagswassergebühr in der Höhe von 246,22 € wird in die Kalkulation für das Wirtschaftsjahr 2016 eingestellt.


Hinsichtlich der Nachfrage von Herrn Dr. Meyring und Herrn Hidding zu den Differenzen im Bereich „Unterhaltung Kläranlage“ wird auf die als Anlage 1 der Niederschrift beigefügte Buchungsliste verwiesen.

 

Der Ausschuss fasst nach kurzer Erörterung folgenden


Stimmabgabe: einstimmig