Beschluss:

Die erforderlichen Bauarbeiten zur Herstellung eines Regenwasserkanals Hamern/Gantweg werden geplant und ausgeschrieben. Die Vergabe der Bauarbeiten erfolgt an die mindestfordernde Baufirma.


Herr Hein fasst das Ergebnis der Bürgerversammlung zusammen.

 

Den anwesenden Anliegern wird einstimmig Rederecht erteilt.

 

Herr Strempel nimmt an, dass aufgrund von nur zwei schadhaften Stellen ein komplett neuer Kanal gebaut werden soll.

 

Herr Hein entgegnet, dass der Kanal auf der gesamten Länge abgängig sei. In den letzten Jahren seien drei Sofort-Einsätze aufgrund von Verstopfungen erforderlich gewesen. Vorübergehend habe eine Reinigung des Kanals Abhilfe geschaffen. Inzwischen könne das Problem aber nur mit einem neuen Kanal beseitigt werden.

 

Herr Strempel möchte wissen, warum nicht zunächst der kaputte Schacht näher untersucht wird.

 

Herr Hein weist darauf hin, dass es nicht um einzelne Schächte gehe, sondern die gesamte Verrohrung komplett abgängig sei.

 

Herr Weißenberg führt aus, dass es Abschnitte gebe, die in Ordnung seien und andere die abgängig seien. Er sei Laie und müsse sich auf die Einschätzung der Fachleute verlassen. Vorschlagen wolle er aber, dass die Einläufe im Bereich der Reithalle überprüft werden. Diese seien durch Stroh und Dreck sicherlich nicht als optimal anzusehen.

Im Übrigen handele es sich um Außenbereich und die Verrohrung sei damals von den Anliegern bezahlt worden. Jetzt stelle sich die Frage, wie das Problem gelöst werde. Für einige Anlieger seien die noch nicht bezifferten Kosten problematisch.

 

Herr Hein bestätigt, dass einige Abschnitte im Bestand erhalten werden können. Daneben gebe es Bereiche, z. B. zwischen Reithalle und Landesstraße, in denen die Verrohrung nur noch rudimentär vorhanden sei und nicht ausgewechselt werden könne. Allein schon deshalb nicht, weil ansonsten die dort stehenden Bäume beseitigt werden müssen. Deshalb solle der neue Kanal mittig im Straßenkörper verlegt werden.

Wenn der neue Regenwasserkanal errichtet sei, sehe die Satzung natürlich den Anschluss- und Benutzungszwang für alle vor. Ob durch Einleitungen spezieller Anlieger Verstopfungen aufgetreten seien oder nicht, könne er nicht mit letzter Sicherheit feststellen. Diese seien aber nicht die Ursache für die massiven Schäden und Verwurzelungen.

 

Herr Gerding bittet Herrn Hein, mit den Anliegern abzustimmen, wo die Straßeneinläufe hin sollen.

Das wird von Herrn Hein zugesagt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Wiesmann teilt Herr Hein mit, dass für einige Grundstücke die Außenbereichsfiktion anzusetzen sei während andere Grundstücke von der Lage und Fläche als Buchgrundstück berücksichtigt würden.

 

Herr Wilkens möchte wissen, ob zum Zeitpunkt der Erweiterung der Reithalle bereits ein neuer Kanal angedacht war.

Herr Hein teilt mit, dass zum Zeitpunkt der Reithallen-Erweiterung nur noch die Teilverrohrung vorgefunden wurde. Deshalb sei nach anderen Lösungen gesucht und mit dem Vorfluter gefunden worden. Ein Teil der Dachfläche der Reithalle werde über den Regenwasserkanal abgeleitet, wobei das Niederschlagswasser von der Erweiterungsfläche in das Gewässer eingeleitet werden dürfe. Hierfür liege eine Erlaubnis vor, die auch nicht angegriffen werden soll.

 

Herr Dr. Meyring folgert, dass also in dem Fall kein Anschluss- und Benutzungszwang ausgeübt werde, weil in den Vorfluter abgeleitet werde.

 

Herr Hein bestätigt, dass dies für die nächsten 15 Jahre so hingenommen werde.

 

Nach abschließender Erörterung fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: einstimmig