Beschluss:

       1. Der Gesamtabschluss der Stadt Billerbeck zum 31.12.2011 wird in der vom Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung vom 23.4.2015 testierten Fassung mit einer Gesamtbilanzsumme von 97.731.807,59 € und einem Jahresfehlbetrag von 58.409,24 € bestätigt.

       3. Der Gesamtjahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2011 in Höhe von 58.409,24 € wird mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.


Frau Dirks verweist auf den Beschlussvorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses. Frau Dirks erklärt, dass sie zu Punkt 2. des Beschlussvorschlages nicht stimmberechtigt sei und deshalb über den Beschlussvorschlag getrennt abstimmen lasse, sie stellt die Punkte 1. und 3. zur Abstimmung.

 

Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: 21 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Frau Dirks übergibt den Sitzungsvorsitz an den stellv. Vorsitzenden Herrn Kösters.

Herr Kösters lässt dann über den Punkt 2. Des Beschlussvorschlages abstimmen.

 

Der Rat fasst folgenden

 

Beschluss:

2. Der Bürgermeisterin wird für den Gesamtabschluss 2011 gemäß

    § 116 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung

    erteilt.

 

Stimmabgabe: 20 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung (ohne Bürgermeisterin)