Beschluss:

Die Stadt Billerbeck beantragt Fördermittel für die Durchführung folgender Maßnahme aus dem Programm der Städtebauförderung für 2015:

Umbau der Fußgängerzone „Lange Straße“ mit den Verbindungswegen und den Arkaden.

Die Durchführung der Maßnahme wird beschlossen.


Frau Dirks verweist auf die Vorberatungen. Herr Tauber regt an, der Beschlussfolge des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses zu folgen.

 

Ohne weitere Erörterung fasst der Rat folgenden


Stimmabgabe: 21 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

 

 

Ebenfalls ohne weitere Erörterung fasst der Rat folgenden

 

Beschluss:

Die Stadt Billerbeck beantragt Fördermittel für die Durchführung folgender Maßnahme aus dem Programm der Städtebauförderung für 2015:

Umbau des Marktes einschließlich Arkadenfläche.

Die Durchführung der Maßnahme wird beschlossen.

 

Stimmabgabe: 21Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

 

 

Auf die Nachfrage von Frau Mollenhauer bzgl. der Eigentumsverhältnisse erklärt Herr Mollenhauer, dass zwar nicht alles im Eigentum der Stadt steht, ein Erwerb aber möglich sei. Somit würde der größte Teil an im städtischen Eigentum liegen und als öffentliche Fläche ausgewiesen werden.

 

Im Folgenden gab Frau Mollenhauer folgende Erklärung ab: „Nachdem die Eigentumsfrage hinsichtlich der noch von der Stadt zu erwerbenden Grundstücke offensichtlich geklärt ist, wird auch unsere Fraktion der Beantragung der Fördermittel für die Durchführung der Maßnahme zustimmen.

Gleichwohl möchte ich noch kurz die Bauausschusssitzung vom 15.5.2014 in Erinnerung rufen.

Erst in dieser Sitzung haben wir nachträglich das städtebauliche Entwicklungskonzept um diesen Punkt erweitert, nachdem die Fa. Rossmann signalisiert hat, eine Ansiedlung ihres Marktes im ehemaligen XXL  Schlecker zu avisieren wenn u.a. die Sicht- und Verkehrsbeziehung zwischen beiden Märkten

offener und barrierefrei gestaltet wird.

In der anschließenden Diskussion ist sowohl von der CDU als auch von den Grünen (Herr Flüchter) die Frage gestellt worden, wie und in welchem Umfang der Investor bzw. Eigentümer finanziell zu beteiligen ist. Diese Frage ist bisher nicht beantwortet bzw. ausdiskutiert.

Sie Frau Dirks haben in dieser Sitzung gesagt, dass erst Geld in die Hand genommen wird, wenn die Zusage eines Drogeriemarktes vorliegt.

Wir, die CDU Fraktion, werden diese Frage der finanziellen Beteiligung nicht aus den Augen verlieren und zu gegebener Zeit, wenn genauere Kostenschätzungen vorliegen, wieder stellen.

 

Herr Tauber bringt zum Ausdruck, dass nun lange Zeit von Verwaltung, Politik und Bürgern auf diesen Beschluss hingearbeitet wurde und hier wichtige Teile revitalisiert werden. Sie erhoffen sich einen großen Mehrwert für die Innenstadt und würden sich über einen Mehrheitsbeschluss freuen.

 

Herr Knüwer sieht hier vor allem den barrierefreien Umbau, welcher nicht nur in Abhängigkeit zu Rossmann gebracht werden sollte.

 

Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden

 

Beschluss:

Die Stadt Billerbeck beantragt Fördermittel für die Durchführung folgender Maßnahme aus dem Programm der Städtebauförderung für 2015:

Umgestaltung des Übergangsbereiches zwischen dem Edeka-Parkplatz und dem Rathaus-Parkplatz.

Die Durchführung der Maßnahme wird beschlossen.

 

Stimmabgabe: einstimmig

 

 

Herr Tauber erkundigt sich, ob der Gestaltungsbeirat auch die Möglichkeit hat an dem Gestaltungshandbuch mitzuarbeiten. Frau Dirks führt aus, dass es so geplant sei, dass auch die Mitglieder des Gestaltungsbeirates am Gestaltungshandbuch mitarbeiten, aber auch die Bürger. Es werde eine Handreichung benötigt die darstellt, wie die Zukunft der Stadt aussehen soll und den Konsens der Bevölkerung wiedergibt.

 

Herr Tauber erklärt, dass sie „Personen statt Papier“ wollten. Der Gestaltungsbeirat werde unattraktiv, wenn dieser durch das Handbuch eingeengt werde.

 

Herr Mollenhauer führt an, dass die Gestaltungssatzung dem Gestaltungsbeirat zwar Handlungsmöglichkeiten biete, der Beirat könne aber nicht immer die ganze Stadt im Blick haben und werde somit das Gestaltungshandbuch begrüßen. Der Gestaltungsbeirat könne im Rahmen des Handbuches die Objekte betrachten, so Herr Mollenhauer.

Herr Tauber verdeutlicht, dass er das auch so verstanden habe, aber dennoch dem nicht so zustimmen könne.

Frau Dirks ergänzt nochmals, dass der Gestaltungsbeirat Grundlagen benötige.

 

Eine intensive Überarbeitung der Gestaltungssatzung würde hier ausreichen und es könne auf ein Handbuch verzichtet werden, so Herr Tauber.

 

Herr Mollenhauer gibt zu bedenken, dass die Gestaltungssatzung aus den 80er Jahren vor Gericht voraussichtlich keinen Bestand mehr haben werde. Daher solle das Gestaltungshandbuch und darauf aufbauend die neue Gestaltungssatzung erarbeitet werden.

 

Frau Mollenhauer legt dar, dass das Handbuch ein Rüstzeug darstellt. Der Beirat habe wenig rechtliche Funktion, es beraten lediglich die Sachkundigen und es müsse hier zusammen gearbeitet werden.

 

Frau Rawe merkt an, dass sie eigentlich dachte, dass die Einführung des Gestaltungsbeirates bereits beschlossen sei. Dieser solle die Gestaltungssatzung und das Handbuch entwickeln, um es den Bürgern mit an die Hand zu geben, so dass jedem Bauinteressenten eine Grundlage zur Verfügung stehe. Weiter gibt sie zu bedenken, dass es schwierig sei eine Linie beizubehalten, wenn nur ein Beirat bestehe, da dieser bei neuer Besetzung vielleicht eine andere Richtung verfolgen könne. Somit sei es wichtig, ein Gestaltungshandbuch zu erarbeiten, damit Billerbeck nicht „null acht fünfzehn“ wird, sondern bleibt wie es ist.

 

Auch Herr Mollenhauer ergänzt, dass die Maßnahme eigentlich schon beschlossen sei und hier nur nochmals mit den anderen Maßnahmen des Förderantrages 2015 aufgenommen wurde.

 

Der Rat fasst folgenden

 

Beschluss:

Die Stadt Billerbeck beantragt Fördermittel für die Durchführung folgender Maßnahme aus dem Programm der Städtebauförderung für 2015:

Entwicklung eines Gestaltungshandbuches mit Gestaltungssatzung für die Stadt Billerbeck.

Die Durchführung der Maßnahme wird beschlossen.

 

Stimmabgabe: 15 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

 

 

Nach kurzer Erläuterung durch die Verwaltung fasst der Rat folgenden

 

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umwandlung der verkehrsberuhigten Bereiche in der Innenstadt in verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche zu beantragen und umzusetzen.

 

Stimmabgabe: einstimmig