Beschluss:

1.     Für das Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Sanierungsgebiet I a Südteil “ umfasst, wird die Aufstellung der 12. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet I a Südteil“ beschlossen. Der Änderungsbereich liegt südlich des Rathauses und umfasst die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 3, Flurstücke 738-740, 745, 770 und 771.

2.     Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.     Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch  (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.

4.     Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

5.     Der Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet I a Südteil“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

6.     Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.


Der Rat folgt dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig