Beschluss:

1.        Die Stadt Billerbeck stimmt der im Entwurf vorliegenden Satzung für den grenzüberschreitenden Zweckverband EUREGIO zu und beschließt den Beitritt zum Zeitpunkt seiner Gründung.

 

2.        Die Stadt Billerbeck stimmt der Erhebung eines Mitgliedsbeitrages – vorbehaltlich der von der EUREGIO-Verbandsversammlung festzusetzenden Beitragsordnung – von 0,29 € pro Einwohner und Jahr zu, wobei bis zur Auflösung des EUREGIO e.V. der Beitrag der Stadt Billerbeck zum grenzüberschreitenden Zweckverband mit dem Beitrag der Stadt Billerbeck für die Mitgliedschaft im EUREGIO e.V. verrechnet wird. Die Mitgliedsbeiträge für die Kommunen des Kreises Coesfeld werden weiterhin direkt vom Kreis Coesfeld bereitgestellt und übernommen.

 

Die Stadt Billerbeck benennt die folgenden Vertreter für die EUREGIO-Verbandsversammlung:

·         Ordentliches Mitglied:                Franz-Josef Schulze Thier

·         Persönlicher Stellvertreter:        Marion Dirks

 

3.        Die Stadt Billerbeck weist ihren Vertreter für die Mitgliederversammlung des EUREGIO e.V. an, der Auflösung des EUREGIO e.V. nach erfolgreicher Gründung des grenzüberschreitenden Zweckverbandes EUREGIO zuzustimmen.

 

4.        Ferner weist die Stadt Billerbeck ihren Vertreter an, dass abweichend von Art. 18 der Satzung des EUREGIO e.V. dessen Vermögen bei Auflösung nicht an die Mitglieder fällt, sondern auf den grenzüberschreitenden Zweckverband EUREGIO übertragen wird.


Der Rat folgt dem Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig