Sitzung: 21.05.2015 Rat der Stadt
Vorlage: FBZD/0355/2015
Beschluss:
1.
Die Stadt Billerbeck stimmt der im Entwurf
vorliegenden Satzung für den grenzüberschreitenden Zweckverband EUREGIO zu und
beschließt den Beitritt zum Zeitpunkt seiner Gründung.
2.
Die Stadt Billerbeck stimmt der Erhebung
eines Mitgliedsbeitrages – vorbehaltlich der von der EUREGIO-Verbandsversammlung
festzusetzenden Beitragsordnung – von 0,29 € pro Einwohner und Jahr zu, wobei
bis zur Auflösung des EUREGIO e.V. der Beitrag der Stadt Billerbeck zum
grenzüberschreitenden Zweckverband mit dem Beitrag der Stadt Billerbeck für die
Mitgliedschaft im EUREGIO e.V. verrechnet wird. Die Mitgliedsbeiträge für die
Kommunen des Kreises Coesfeld werden weiterhin direkt vom Kreis Coesfeld
bereitgestellt und übernommen.
Die
Stadt Billerbeck benennt die folgenden Vertreter für die EUREGIO-Verbandsversammlung:
·
Ordentliches Mitglied: Franz-Josef
Schulze Thier
·
Persönlicher Stellvertreter: Marion Dirks
3.
Die Stadt Billerbeck weist ihren Vertreter
für die Mitgliederversammlung des EUREGIO e.V. an, der Auflösung des EUREGIO
e.V. nach erfolgreicher Gründung des grenzüberschreitenden Zweckverbandes
EUREGIO zuzustimmen.
4.
Ferner weist die Stadt Billerbeck ihren
Vertreter an, dass abweichend von Art. 18 der Satzung des EUREGIO e.V. dessen
Vermögen bei Auflösung nicht an die Mitglieder fällt, sondern auf den
grenzüberschreitenden Zweckverband EUREGIO übertragen wird.
Der Rat folgt dem Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig