Herr Hein verweist auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Münster. In dem Fall habe ein Anlieger gegen die vom Kreis Coesfeld festgesetzte Befristung der Erlaubnis zum Betrieb seiner Kleinkläranlage geklagt. Die Klage sei abgewiesen und die Befristung als rechtmäßig angesehen worden, so dass jetzt der Zwangsanschluss an die öffentliche Kanalisation gefordert werde.

 

Es schließt sich eine kurze Erörterung an.