Beschluss:

1.    Zu dem geplanten Mehrfamilienhaus wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

2.    Eine zusätzliche Bebauung mit einem Ein- oder Zweifamilienhaus im nordöstlichen Grundstücksteil wird befürwortet.

 


Herr Knüwer erkundigt sich, ob die Anzahl der Stellplätze ausreichend sei.

 

Frau  Besecke teilt mit, dass nach der Landesbauordnung ein Stellplatz je Wohneinheit gefordert werde.


Stimmabgabe: einstimmig