Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Den Anregungen des Kreises Coesfeld wird entsprechend der Ausführungen gefolgt bzw. werden sie zur Kenntnis genommen.

2.    Den Anregungen der unitymedia und der Telekom wird gefolgt.

3.    Der Anregung des privaten Eigentümers wird entsprechend der Ausführungen gefolgt.    

4.    Für das Plangebiet wird beschlossen, den Bebauungsplan „Austenkamp“ aufzustellen. Das Plangebiet wird umgrenzt:
im Norden durch die „Münsterstraße“
im Osten und Süden durch den Weg auf dem Grundstück Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 19, Flurstück 4
im Westen durch die Straße „Austenkamp“.
Es beinhaltet die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 19, Flurstücke 10, 18, 30, 32, 33 und 39-41.

5.    Der Entwurf des Bebauungsplanes „Austenkamp“ und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden für die Offenlegung gebilligt.

6.    Der Entwurf des Bebauungsplanes „Austenkamp“ und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und den aufgeführten Anhängen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

7.    Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.

 


Frau Besecke erläutert die wesentlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes.

 

Herr Schlieker fordert die Verwaltung auf, die neuen Bauherren über Möglichkeiten der Nutzung von Erdwärme zu informieren. Des Weiteren habe er den Eindruck, als ob die neuen Bauherren vor einem Großregenereignis geschützt werden sollen. Dabei frage er sich, was mit den dort bereits wohnenden Anliegern passiere, die schon häufiger außergewöhnliche Regenereignisse ertragen mussten. Er glaube, dass das Wasser um die neuen Grundstücke herumgeführt und durch die neue Straße kanalisiert werde. Er könne nicht erkennen, dass das Wasser abgeführt werde.

 

Frau Besecke erläutert, dass es sich um wild abfließendes Wasser handele, das durchgeführt werden  müsse. Das beteiligte Ing.-Büro gehe davon aus, dass sich die Situation durch die neuen Grundstücke nicht verschlechtere, weil das Wasser tlw. kanalisiert werde.

 

Herr Schlieker macht deutlich, dass sich für die Altanwohner die Situation auf keinen Fall verschärfen dürfe.


Stimmabgabe: einstimmig