Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Die Bedenken bezüglich der Nutzung der „Annettestraße“ von der „Coesfelder Straße“ aus für die Baufahrzeuge bis zum Neubaugebiet werden zunächst zurückgewiesen.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, einen Erschließungsplan, wie im Sachverhalt beschrieben, zu erarbeiten.

3.    Die Anregung und Beschwerde gemäß § 24 Gemeindeordnung der Anlieger „Annettestraße“ wird als Anregung in das Bebauungsplanverfahren „Wüllen II“ eingebunden. Bei der Erarbeitung des Erschließungsplanes werden die in der Anregung aufgeführten verkehrstechnischen Problemstellungen im Einzelnen betrachtet.

4.    Der Anregung, einen zusätzlichen Fußweg als Abstand zwischen der Alt- und Neubebauung anzulegen, wird nicht gefolgt.

5.    Mit der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.


Frau Besecke weist darauf hin, dass sie den Pkt. 3. des Beschlussvorschlages ergänzt habe, weil die Anregungen der Anlieger, insbesondere bzgl. des Erschließungsplanes in die weitere Abwägung und Beratung einbezogen werden soll.

 

Herr Peter-Dosch stellt fest, dass die Angelegenheit wieder vorgelegt werde, ohne dass sich substantiell oder inhaltlich etwas geändert habe. Er sei davon ausgegangen, dass erst dann wieder über dieses Thema beraten werde, nachdem verwaltungsseitig ein mit den Anliegern abgestimmtes Erschließungskonzept vorgelegt wurde.

 

Frau Besecke führt aus, dass das Abstimmen des Erschließungsplanes mit den Bürgern einige Zeit in Anspruch nehmen werde. Verwaltungsseitig werde es als wichtig angesehen, die Flächennutzungsplanänderung in die vorzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu bringen, um nach den Sommerferien die Offenlage durchzuführen. Aus diesem Grund und um deutlich zu machen, dass es Aufgabe der Verwaltung sei, einen Erschließungsplan zu erarbeiten, werde der Tagesordnungspunkt heute zur Beratung vorgelegt.

 

Herr Walbaum stellt heraus, dass jetzt zum ersten Mal die Möglichkeit bestehe, über die Beschwerde der Anwohner zu beraten, nachdem sie vom Rat an diesen Ausschuss verwiesen wurde. Jeder einzelne Punkt der Beschwerde sollte besprochen werden. Das sei man als Ratsmitglied den Anwohnern schuldig. Zudem sollte die Verwaltung aufgefordert werden, zu den einzelnen Punkten Stellung zu beziehen. Die SPD werde sich dem Gesamtbeschluss nicht anschließen deshalb beantrage er, einzeln hierüber abzustimmen. Unter Punkt 1. des Beschlussvorschlages werde deutlich, dass die Wünsche der Anlieger in keiner Weise berücksichtigt werden. Er fordere die Verwaltung auf, in enger Abstimmung mit den Anwohnern ein gemeinsames Erschließungskonzept zu entwickeln.

 

Herr Kösters gibt Herrn Walbaum Recht. Jetzt sei man wieder an dem Punkt  angelangt, an dem man in der letzten Ausschusssitzung auch schon gewesen sei als nämlich Herr Dr. Sommer vorgeschlagen habe, das Gespräch mit den Anwohnern zu suchen. Damit sei man doch auf einem guten Weg. Jetzt sei die Anregung der Anwohner vom Rat an den Ausschuss verwiesen worden. Er sei davon ausgegangen, dass in der vorherigen Ausschusssitzung bereits alles besprochen wurde und eine gute Kompromisslösung gefunden wurde.

 

Herr Brall erklärt, dass er es begrüßen würde, wenn alles was den Bebauungsplan betreffe, heute außen vor bliebe und nur das beschlossen würde, was den Flächennutzungsplan betreffe. Die Einzelfestsetzungen des Bebauungsplanes sollen mit den Anwohnern diskutiert werden.

 

Herr Schlieker äußert sein Verständnis, dass die Verwaltung mit dem Flächennutzungsplan weiter kommen wolle. Er gehe aber davon aus, dass spätestens mit der Offenlage des Bebauungsplanes auch die mit den Anwohnern abgestimmten Maßnahmen beschlossen werden können. Wenn das der Fall sei, dann könne er dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Herr Knüwer gibt zu bedenken, dass mit dem Punkt 3. des Beschlussvorschlages etwas in eine Richtung angeschoben werde, was später nur schwer wieder änderbar sei. Weil die einzelnen Punkte, die die Anwohner vorgebracht haben, hier nicht behandelt werden, habe er Bauchschmerzen den Beschlussvorschlag mitzutragen.

 

Herr Brockamp stellt den Antrag des Herrn Walbaum, über alle von den Anwohnern vorgebrachten Punkte einzeln zu beraten und abzustimmen zur Abstimmung. Der Antrag wird mit 4 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Herr Peter-Dosch schlägt dann vor, nur den Punkt 5. des Beschlussvorschlages zu beschließen. Dann komme man mit dem Flächennutzungsplan weiter und die von den Anwohnern vorgebrachten Punkte wären Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens.

 

Frau Besecke bringt vor, dass es gegenüber den Bürgern doch nur fair wäre, wenn auch die Punkte 2. und 3. des Beschlussvorschlages beschlossen würden. Damit werde den Bürgern ein eindeutiges Signal gegeben, was mit ihren Anregungen passiere. Der Punkt 1. des Beschlussvorschlages könnte dahingehend ergänzt werden, dass die Bedenken der Anwohner „zunächst“ zurückgewiesen werden.

 

Herr Walbaum möchte nicht über die Punkte 2. und 3. abstimmen, weil die Anliegen der Bürger nicht berücksichtigt werden.

 

Herr Rose kommt auf die letzte Ausschusssitzung zurück, in der doch bereits eine Lösung gefunden wurde. Die Bürger würden ernst genommen, indem für die Sicherstellung der Verkehrssicherheit gesorgt werde.

 

Herr Kösters spricht sich für den Vorschlag von Frau Besecke aus, dass die Bedenken der Anwohner „zunächst“ zurückgewiesen werden. Ansonsten würde man sich widersprechen, weil ja mit den Anwohnern ein Erschließungsplan besprochen werden soll.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: 6 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen