Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Zu den Bauanträgen der Bauteile A-C wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt. Ebenso zu den Anträgen auf Duldung der Bauteile E und F.


Nach kurzer Erläuterung durch die Verwaltung schließt sich der Ausschuss dem Beschlussvorschlag des Bezirksausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig