Beschluss:

1.    Den Anregungen des Kreises Coesfeld wird entsprechend der Ausführungen gefolgt bzw. werden sie zur Kenntnis genommen.

2.    Den Anregungen der unitymedia und der Telekom wird gefolgt.

3.    Der Anregung des privaten Eigentümers wird entsprechend der Ausführungen gefolgt.        

4.    Für das Plangebiet wird beschlossen, den Bebauungsplan „Austenkamp“ aufzustellen. Das Plangebiet wird umgrenzt:
im Norden durch die „Münsterstraße“
im Osten und Süden durch den Weg auf dem Grundstück Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 19, Flurstück 4
im Westen durch die Straße „Austenkamp“.
Es beinhaltet die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 19, Flurstücke 10, 18, 30, 32, 33 und 39-41.

5.    Der Entwurf des Bebauungsplanes „Austenkamp“ und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden für die Offenlegung gebilligt.

6.    Der Entwurf des Bebauungsplanes „Austenkamp“ und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und den aufgeführten Anhängen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

7.    Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.

 


Der Rat schließt sich der Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden

 


Stimmabgabe: einstimmig