Sitzung: 18.06.2015 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/1019/2015
Beschluss:
1.
Den
Anregungen des Kreises Coesfeld wird entsprechend der Ausführungen gefolgt bzw.
werden sie zur Kenntnis genommen.
2.
Den
Anregungen der unitymedia und der Telekom wird gefolgt.
3.
Der
Anregung des privaten Eigentümers wird entsprechend der Ausführungen gefolgt.
4. Für das Plangebiet wird beschlossen, den
Bebauungsplan „Austenkamp“ aufzustellen. Das Plangebiet wird umgrenzt:
im Norden durch die „Münsterstraße“
im Osten und Süden durch den Weg auf dem Grundstück Gemarkung Billerbeck-Stadt,
Flur 19, Flurstück 4
im Westen durch die Straße „Austenkamp“.
Es beinhaltet die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 19, Flurstücke 10,
18, 30, 32, 33 und 39-41.
5.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes „Austenkamp“ und der Entwurf der Begründung mit
Umweltbericht werden für die Offenlegung gebilligt.
6.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes „Austenkamp“ und der Entwurf der Begründung mit
Umweltbericht und den aufgeführten Anhängen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
7.
Die
Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.
Der Rat schließt sich der Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig