Beschluss:

Der in der Anlage 1 angefügte Kriterienkatalog mit den „harten“ und „weichen“ Tabuzonen wird beschlossen. Mit dem daraus resultierenden Planentwurf wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.


Herr Messing geht noch einmal auf die Befangenheitsproblematik ein und verweist auf die der Sitzungsvorlage zum Bezirksausschuss beigefügte Handreichung und auf den Aufsatz des Herrn Prof. Frey.

 

Frau Rawe möchte wissen, ob alle Kommunen im Regierungsbezirk bzgl. der Befangenheitsfrage so vorgingen.

 

Herr Messing berichtet, dass sich die hier vertretene Auffassung über die Befangenheit auch in den benachbarten Kommunen mehr und  mehr durchsetze. Überall werde der Aufsatz von Prof. Frey verteilt, alle versuchten sich hierauf einzustellen. Der Städte- und Gemeindebund stehe hinter der Auffassung des Herrn Prof. Frey.

 

Herr Mollenhauer ergänzt, dass Billerbeck hier in der Region offenbar die erste Kommune sei, die sich mit dieser Frage auseinandersetze. Das habe bereits zu Reaktionen in anderen Gemeinden geführt. Er habe diesbezüglich mehrere Anrufe erhalten. Es sei aber zweitrangig, wie die anderen Kommunen  mit der Befangenheitsfrage umgingen. Der Flächennutzungsplan nehme das Baurecht und wenn jemand ein Grundstück dort habe, wo ein Windrad entstehen könne oder auch nicht, dann sei er betroffen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Flüchter zur Beschlussfähigkeit des Ausschusses und dem Verhältnis von Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern führt Frau Dirks aus, dass ein Ausschuss solange beschlussfähig sei, wie seine Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt werde.

Herr Mollenhauer ergänzt, dass die Regelung, wonach die Anzahl der sachkundigen Bürger die der Ratsmitglieder nicht übersteigen dürfe für den Bezirksausschuss nicht gelte.

 

Herr Schlieker kann nicht nachvollziehen, dass seit Jahren über das Thema Windkraft diskutiert werde und sich jetzt bei der endgültigen Abstimmung viele Ratsmitglieder für befangen erklären müssten, die vorher mitdiskutiert hätten.

 

Herr Mollenhauer verdeutlicht, dass die Situation damals, als die Eignungsbereiche noch im Gebietsentwicklungsplan ausgewiesen wurden, eine andere gewesen sei.

 

Schließlich erklären sich Herr Ahlers, Herr Kösters, Herr Schulze Temming, Frau Schulze Wierling, Herr Wiesmann, Frau Rawe und Herr Schlieker für befangen.

 

Herr Rampe führt aus, dass Anwohner aus Osthellermark das Gleichheitsprinzip anzweifelten, weil dort Abstandsflächen von 300 m festgesetzt wurden, während diese woanders bei 450 m lägen.

 

Herr Mollenhauer teilt mit, dass 450 m Radien eigentlich nur eingetragen würden, um Konfliktpotentiale erkennen zu können. Hier gehe es nicht um Festsetzungen.

Frau Dirks teilt ergänzend mit, dass die Gutachterin den 300 m Abstand in Osthellermark damit begründet habe, dass es diese Eignungsfläche schon gegeben habe und man im Rahmen des Repowerings hiermit leben müsste.


Stimmabgabe: 14 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen