Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussvorschlag für den Rat:

 


Frau Besecke erläutert unter Bezugnahme auf die Sitzungsvorlage den Sachverhalt und geht auf das Ergebnis der Bürgerbeteiligung ein.

 

Frau Mönning bittet Herrn Dübbelde, das an ihn und in Kopie an die Fraktionen gerichtete Schreiben der Antragsteller vorzulesen. Dieses Schreiben ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

Frau Mönning stellt deutlich heraus, dass in der letzten Sitzung noch nichts Endgültiges beschlossen worden sei. Lediglich die vorgezogene Bürgerbeteiligung, deren Ergebnis heute vorliege, sei auf den Weg gebracht worden. Bei den Anwohnern habe es viele Aufgeregtheiten über die geplante Bebauung gegeben. Sie wolle deutlich sagen, dass den Mitgliedern der SPD-Fraktion das Anliegen der Nachbarschaft auf Erhaltung des Wäldchens sehr entgegenkomme. Bekanntlich sei es ihnen stets wichtig, innerstädtische Bäume zu erhalten und vor dem Abholzen zu retten. In der Konsequenz sprächen sie sich auch in diesem Fall für den Erhalt des Wäldchens aus. Nun liege der Kompromissvorschlag der Verwaltung vor, der jetzt diskutiert werden müsse.

 

Herr Hagemann macht, auch in Bezug auf das Schreiben der Antragsteller deutlich, dass es sich hier um eine Fläche handele, die im Bebauungsplan als Grünfläche ausgewiesen ist. Wenn nun ein Antragsteller die Bebauung einer Teilfläche beantrage, sei es logisch, die gesamte Fläche in die Überlegungen einzubeziehen. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes sei dieses Wäldchen in den Bebauungsplan integriert worden. Bereits vor Jahren sei ein Antrag gestellt worden, der vom Rat mit der Begründung abgelehnt wurde, dass die vorhandene Grünzone extra im Bebauungsplan ausgewiesen worden sei und geschützt werden sollte. Die CDU-Fraktion vertrete die Auffassung, dass es bei dem damaligen Ratsbeschluss bleiben sollte und die Grünfläche grundsätzlich so beibehalten werden soll.

 

Herr Dr. Sommer erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für den Erhalt des Wäldchens sei. Es handele sich um eine ökologisch wichtige Fläche, die auch nicht scheibchenweise dezimiert werden soll. Zudem sprächen städtebauliche Aspekte gegen eine weitere Verdichtung der vorhandenen Bebauung.

 

Frau Mönning wirft ein, dass es bisher Konsens gewesen sei, dass eine innerstädtische Bebauung ökologisch sinnvoll sei und deshalb der Ausweisung neuer Baugebiete vorgezogen werden sollte. In diesem Zusammenhang erinnere sie an die hier beschlossene Hinterlandbebauung an der Straße „Im Draum“ und im Kerkeler. Sie wirft die Frage auf, inwieweit das Wäldchen auf der Fläche, für die jetzt eine Bebauung beantragt werde, überhaupt noch vorhanden sei.

 

Herr Mollenhauer teilt mit, dass das Wäldchen dort nicht mehr bestehe, vielmehr sei dort eine Gartenfläche angelegt worden.

 

Herr Hagemann weist darauf hin, dass die Grünfläche nach der damaligen Planung eigentlich größer sein sollte. Das sei aber in der Örtlichkeit nicht umgesetzt worden. Es sei nur die damals vorhandene Grünfläche erhalten worden, obwohl der Bebauungsplan etwas anderes ausweise. Der damalige Ratsbeschluss sollte beibehalten werden und die Fläche unverändert bleiben. Er stelle den Antrag auf Abstimmung.

 

Herr Tauber hält dem entgegen, dass man sich jetzt in einem Abwägungsprozess befinde. Die vielfach vorgebrachten Interessen durch einen Antrag auf Abstimmung unter den Tisch zu kehren, halte er für plump. Im Übrigen gebe es neben den ökologischen Gründen, die für den Erhalt des Wäldchens sprechen, aber auch soziale Aspekte für eine Bebauung. So sollte einer jungen Familie nicht die Möglichkeit zur Errichtung eines Eigenheimes verbaut werden.

 

Herr Dittrich bringt zum Ausdruck, dass ihm einerseits die Erhaltung des Waldbereiches wichtig sei, er auf der anderen Seite auch die Interessen der Antragsteller nachvollziehen könne. Deshalb sollten hier in einer Diskussion noch einmal alle Interessen abgewogen werden, bevor abgestimmt werde.

Die Nachfrage von Herrn Dittrich, ob seitens der CDU-Fraktion eine Stellungnahme zu den in der Eingabe der Antragsteller aufgeworfenen Fragen erfolgt, verneint Herr Dübbelde.

 

Herr Kortmann gibt zu bedenken, dass mit der Zustimmung zu der beantragten Bebauung auf einer Teilfläche ein Präzedenzfall geschaffen werde. Deshalb plädiere er dafür, das Wäldchen komplett zu erhalten und den Kompromissvorschlag der Verwaltung abzulehnen.

 

In der weiteren Erörterung schlägt Herr Dr. Sommer vor, das Wäldchen nicht nur zu erhalten, sondern die Fläche durch Aufforstung noch weiter aufzuwerten, schließlich seien dort im Zuge von Kanalbauarbeiten Abholzungen erfolgt.

 

Frau Mollenhauer legt dar, dass es für ihre Entscheidungsfindung ausschlaggebend sei, dass das Wäldchen bereits bestanden habe, bevor der Bebauungsplan aufgestellt wurde. Des Weiteren würde bei einer Zustimmung zur geplanten Bebauung ein Präzedenzfall geschaffen.

Frau Besecke stellt richtig, dass das Wäldchen nur südlich der Böschung bestanden habe. Die weitere überplante Fläche habe sich als Weide  dargestellt, es sei unwahrscheinlich, dass dort nennenswerter Baumbestand gestanden habe.

 

Herr Kortmann führt an, dass dem Anliegen der Anwohner auf Pflege der Grünfläche, entsprochen werden sollte. Dabei sollte in Erwägung gezogen werden, die Fläche komplett als Wald herzurichten.

 

Herr Mollenhauer erläutert, dass im Bebauungsplan eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung öffentliche Parkanlage ausgewiesen sei. Diese Festsetzung sei aber nicht vollzogen worden, die Fläche sei  so belassen worden, wie sie sich bei der Aufstellung des Bebauungsplanes dargestellt habe. Deshalb wäre man jetzt in der Entscheidung frei. Auch sehe er nicht, dass ein Präzedenzfall geschaffen werde. Wenn das Bebauungsplanverfahren nicht fortgeführt werden soll, könne überlegt werden, was mit der Fläche passieren soll.

 

Das Engagement der Anwohner sollte unbedingt genutzt werden, um gemeinsam mit den Bürgern eine Aufwertung der Fläche zu erreichen, so Herr Dittrich. Für die im vorderen Bereich gefällten Bäume sollten durch die Stadt neue Bäume angepflanzt werden.

 

Nach Meinung von Herrn Hagemann könnte heute über den Erhalt der Grünfläche beschlossen werden. Die weitere Nutzung müsse mit den Anwohnern besprochen und hier im Ausschuss neu diskutiert werden.

 

Herr Tauber wirft ein, dass man heute zu einem schlüssigen Gesamtkonzept kommen sollte. Das Bemühen sollte dahingehen, einen Konsens zu erzielen. Im Übrigen sei die damals auf der gegenüberliegenden Seite vorhandene Streuobstwiese auch überplant worden. Insofern könne heute schon ein Kompromiss gefunden werden, der die Belange der Nachbarschaft berücksichtigt und eine partielle Bebauung zulasse.

 

Herr Dr. Sommer stellt die Frage in den Raum, warum jetzt „im Schweinsgalopp“ über die weitere Nutzung der Fläche entschieden werden soll. Heute sollte der Erhalt der Grünfläche beschlossen werden und dann in der nächsten Sitzung beraten werden, was mit der Grünfläche geschehen soll.

 

Frau Dirks merkt an, dass zwar nicht heute, aber doch zeitnah eine Entscheidung über die weitere Nutzung der Grünfläche getroffen werden sollte. So könne man das Engagement der Bürger auf Mitgestaltung nutzen. Außerdem benötige die Verwaltung eine Aussage, über welche Flächen sie mit den Bürgern sprechen könne.

 

Heute sei über den Antrag auf Bebauung einer Teilfläche zu entscheiden, so Frau Mollenhauer. Über die weitere Verwendung der Fläche könne auch deshalb heute nicht entschieden werden, weil mit den Anwohnern zunächst Gespräche geführt werden müssten.

 

Herr Tauber stellt fest, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung heute zur Entscheidung stehe, der die bisherige kontinuierliche innerstädtische Planung, nämlich Verdichtung der Wohngebiete fortsetze.

 

Herr Dübbelde stellt fest, dass der Vorschlag der Verwaltung weitergehender ist, als der Antrag des Herrn Hagemann, die Grünfläche zu erhalten und in der nächsten Sitzung zu beraten, inwieweit Pachtverträge aufgegeben und das Wäldchen wieder aufgeforstet wird.

 

Frau Mönning erklärt, dass sie sich der Stimme enthalte.

 

Herr Dübbelde lässt über den Verwaltungsvorschlag lt. Sitzungsvorlage abstimmen. Dieser wird mit 7 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen abgelehnt.

 

Dann stellt Herr Dübbelde den Antrag des Herrn Hagemann, die im Bebauungsplan bestehende Grünfläche zu erhalten, zur Abstimmung. Diesem Antrag wird mit 7 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen zugestimmt.

 

Herr Tauber weist kritisch darauf hin, dass die letzte Abstimmung nicht erforderlich gewesen wäre und der Beschluss auch so nicht hätte gefasst werden dürfen. Dieses sollte von der Verwaltung rechtlich überprüft werden.

 

Frau Dirks stellt fest, dass der Beschluss bestätige, dass das Bebauungsplanänderungsverfahren nicht fortgeführt werden soll. Es ändere sich also nichts, deshalb hätte der zweite Beschluss nicht gefasst werden müssen.