Beschluss:

1.    Der Rat der Stadt Billerbeck begrüßt die Vereinigung der Sparkasse Gronau mit der Sparkasse Westmünsterland zum 31. August 2015.

Er nimmt den als Anlage 1 beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Vereinigung der Sparkasse Gronau mit der Sparkasse Westmünsterland zur Kenntnis. Der Vertragstext kann im Genehmigungsverfahren noch erforderliche Änderungen oder Ergänzungen erfahren.

 

2.    Der Rat der Stadt Billerbeck weist die von ihm in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland entsandten Vertreterinnen und Vertreter an,

 

a.    die Vereinigung der Sparkasse Gronau mit der Sparkasse Westmünsterland zum 31. August 2015 auf der Basis der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2014 in Form der Aufnahme der Sparkasse Gronau durch die Sparkasse Westmünsterland gemäß § 27 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. SpkG zu beschließen.

 

b.    dem im Entwurf als Anlage 1 beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Vereinigung der Sparkasse Gronau mit der Sparkasse Westmünsterland zuzustimmen und bei Beschlussfassungen entsprechend der im öffentlich-rechtlichen Vertrag getroffenen Regelungen zu stimmen.

 

c.    den Neufassungen der im Entwurf als Anlagen 2 und 3 beigefügten Satzungen des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland und der Sparkasse Westmünsterland zuzustimmen.

 

d.    die Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse Westmünsterland der laufenden Wahlperiode bei der nach Sparkassenfusionen erforderlichen Neuwahl wiederzuwählen und dem Wahlvorschlag der Stadt Gronau sowie des Kreises Coesfeld zur befristeten Aufstockung des Verwaltungsrates zu folgen.


Nach kurzer Erörterung fasst der Rat folgenden


Stimmabgabe: einstimmig