Frau Besecke führt aus, dass zum Bauvorhaben einer Schweinhaltung in Hamern das gemeindliche Einvernehmen mit der Genehmigung ersetzt wurde. Aufgrund des sog. „Löhne-Urteils“ sei durch die Münsterlandkreise ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben worden, das jetzt vorliege. Wesentliches Ergebnis sei, dass durch das Urteil keine Änderung der Beurteilung der planungsrechtlichen Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB gesehen werde. Das gesamte Gutachten werde zwar noch mit der obersten Bauaufsicht abgestimmt, eine Veröffentlichung in der Zeitschrift „Baurecht“ liege jedoch bereits vor und werde der Niederschrift im Ratsinformationssystem angehängt.