Bezug nehmend auf eine Anfrage von Herrn Kösters im Zusammenhang mit einem OVG-Urteil, wonach zwei Windkraftanlagen nicht gebaut werden durften, teilt Frau Besecke mit, dass dies keine Auswirkungen auf die Bauleitplanung, sondern auf die Genehmigungsverfahren habe. Konkret gehe es darum, dass keine Umweltverträglichkeitsuntersuchung durchgeführt wurde, da nicht alle Anlagen der Umgebung von der Genehmigungsbehörde einbezogen wurden.