Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Für das beantragte Wochenendhaus wird das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB unter der Voraussetzung erteilt, dass die verblendeten Flächen auf das unten ausgeführte Maß reduziert werden und Aufenthaltsräume nur im Erdgeschoss und das Bad im Kellergeschoss genehmigt werden. Zudem wird die Zustimmung zu einer Duldung für einen Schlafraum im Kellergeschoss gegeben.


Herr Mollenhauer erläutert die Ausführungen in der Sitzungsvorlage.

 

Herr Tauber erkundigt sich, ob die Festsetzung eines Klinkeranteiles von 50% auch als rechtssicher angesehen werden könne. Hier werde dem Antragsteller ein Kompromissvorschlag unterbreitet, der ja auch Grundlage für die Regelung im neuen Bebauungsplan sein wird. Von daher stelle sich die Frage, ob der Klinkeranteil nicht reduziert werden muss, um den Dauerwohncharakter zu vermeiden.

 

Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass eine Vielzahl von Häusern mit einem 50%-igen Klinkeranteil und mehr vorhanden ist. Bei der Änderung des Bebauungsplanes habe man sich hiermit wohl beschäftigt, dieses Thema sei in den Aufstellungsvorgängen aber nicht besonders dokumentiert worden. Der Richter habe signalisiert, dass man durchaus mit gestalterischen Festsetzungen auf den Erhalt des Gebietscharakters einwirken könne.

Frau Besecke ergänzt, dass es unterschiedliche Bereiche mit unterschiedlichen Häusertypen gebe, die tlw. heute schon ca. 50% an Verblendung aufweisen. Deshalb sollte ein realistisches Maß festgesetzt werden, um dem vorhandenen Bestand Rechnung zu tragen. Wichtig sei, dass in diesem Fall kein höheres Maß zugelassen werde als nachher voraussichtlich  in dem neuen Bebauungsplan festgesetzt werde.

 

Für Frau Mollenhauer stellt sich die Frage, ob zum jetzigen Zeitpunkt eine Ausnahmeregelung von der Veränderungssperre überhaupt zugelassen werden soll, da hierdurch das Bebauungsplanverfahren eingeschränkt würde. Außerdem gehe es in diesem Fall nicht nur um den Klinkeranteil, sondern auch um die Ausnutzbarkeit des Gebäudes und andere Unwägbarkeiten.

 

Herr Mollenhauer führt aus, dass in der Vergangenheit bzgl. der Ausnutzbarkeit Fehler begangen seien. Der Kreis habe vor Jahren das Bad im Keller genehmigt und einen Schlafraum geduldet. Durch den Keller ergebe sich eine Geschossfläche, die zum Dauerwohnen verleite. Deshalb sollte die Duldung des Schlafzimmers bei der neu zu erteilenden Genehmigung mitgetragen werden, aber darüber hinaus keine Ausnahmen zugelassen werden.

 

Herr Kortmann ist der Meinung, dass 50% die Obergrenze sein müsse, sonst ginge der Wochenendcharakter verloren.

 

Frau Mönning erklärt, dass sie dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen könne, über Jahre seien Diskussionen mit großen Emotionen geführt worden. Sie sei froh, dass der Fall zum Abschluss gebracht werden könne.

 

Herr Krause sieht es als wichtig an, das Dauerwohnen zu verhindern, dabei sei es ihm aber egal, ob ein oder zwei Schlafzimmer eingerichtet werden. Der neue Bebauungsplan müsse langfristig Bestand haben und Rechtssicherheit schaffen. Deshalb sollte so viel wie möglich offen gelassen und nicht alles reglementiert werden. Der vorhandene Bestand müsse dabei berücksichtigt werden.

 

Herr Dittrich hält den Verwaltungsvorschlag für einen gangbaren Weg. Es sollte aber nicht alles freigegeben werden. Die Angelegenheit sollte nicht zerredet werden, deshalb beantrage er Abstimmung.

 

Im Hinblick auf die künftige Entwicklung regt Herr Kortmann an, einen Bereich nur für verklinkerte Ferienhäuser auszuweisen. Eine Vermischung mit Holzhäusern halte er für unglücklich.

 

Herr Krause macht noch einmal deutlich, dass er Einschränkungen nicht für zeitgemäß halte, und diese auch zu Rechtsunsicherheiten führten. Er beantrage, dem Antrag des Antragstellers in der vorgelegten Form zu entsprechen.

 

Herr Dr. Sommer fragt nach, ob die Formel gelte: hoher Klinkeranteil = hohe Gefahr des Dauerwohnens. Wenn es diesen Zusammenhang gebe, dann müsse man aufpassen.

Dieser Zusammenhang sei nicht bewiesen, so Herr Mollenhauer. Vielmehr könne mit der Festsetzung bzw. der Einschränkung der Grundfläche Einfluss auf das Dauerwohnen genommen werden.

 

Herr Dübbelde stellt fest, dass der Antrag des Herrn Krause, dem Antrag des Antragstellers in Bezug auf den Klinkeranteil von 54% zu entsprechen, weitergehender als der Beschlussvorschlag der Verwaltung ist und lässt hierüber abstimmen.

Der Antrag wird mit 1 Ja-Stimme, 8 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen abgelehnt.

 

Der Ausschuss fasst dann folgenden


Stimmabgabe: 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung