Beschluss:

Bei einer Konkurrenz zwischen Bäumen und Photovoltaikanlagen wird wie folgt verfahren:

Baumstandorte, die zum Zeitpunkt der Errichtung einer Photovoltaikanlage vorhanden sind, werden erhalten. Allenfalls geringe Rückschnitte durch die Stadt werden zugelassen.

Werden Bäume nach Installation einer Photovoltaikanlage gepflanzt, gewährleistet die Stadt, dass seitens der städt. Bäume kein Schatten auf die Photovoltaikanlage fallen kann.


Herr Flüchter hält die vorgeschlagene Regelung für zu stringent und schlägt vor, im Beschlussvorschlag die Formulierung „Gesunde Bäume“ durch „Baumstandorte“ zu ersetzen.

 

Herr Kösters kann sich dem Verwaltungsvorschlag anschließen, wirft aber die Frage auf, ob künftig in Neubaugebieten nur noch solche Bäume ausgewählt und gepflanzt würden, die nicht so hoch wachsen.

 

Herr Mollenhauer antwortet, dass die Auswahl der Bäume in Neubaugebieten ohnehin im Einvernehmen mit den Bürgern erfolge.

 

Herr Walbaum begrüßt den Verwaltungsvorschlag, wobei man sicher auch die Formulierung „Baumstandorte“ verwenden könnte. Stutzig mache ihn allerdings, dass einige Bürger selbst Hand anlegten. Dadurch werde öffentliches Eigentum verletzt. Das sollte verfolgt werden. Außerdem würde er es bedauern, wenn in Zukunft in Neubaugebieten die Anzahl der Bäume geringer ausfalle.

 

Herr Dettmann erinnert mit dem Verweis auf die Buchenstraße daran, dass damals einfach Baumreihen gepflanzt wurden. Heute würden dagegen Bäume nur an ausgewählten Standorten gepflanzt, wo sie auch wachsen könnten.

 

Frau Branse schlägt eine Konkretisierung des letzten Satzes des Beschlussvorschlages vor: statt „fällt“ sollte es heißen „fallen kann“. Außerdem sollte danach in Klammern ergänzt werden „(durch richtige Standortwahl und Auswahl der Baumgröße)“.

Des Weiteren wolle sie wissen, wer entscheide, ob tatsächlich ein Baum das Problem sei. Es gebe Erkenntnisse, wonach die Effizienz von Photovoltaikanlagen besser sei, wenn sie im Westen oder Osten aufgestellt seien und nicht im Süden. Außerdem könne man, wenn es zu Verschattungen komme, die Modulreihen auch trennen. Also müsste doch eine genaue Prüfung vorgenommen werden.

 

Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass die richtige Standortortwahl und Auswahl der Baumgröße zur Vermeidung von Verschattungen selbstverständlich seien. Des Weiteren gebe er zu bedenken, dass der Aufwand für ein Gutachten nicht gerechtfertigt wäre. Die Entscheidung, ob ein Baum beschnitten oder die Photovoltaikanlage geändert werden müsse, sollte davon abhängig gemacht werden, was zuerst da gewesen sei.

 

Herr Flüchter und Frau Dr. Spallek machen deutlich, dass ihnen die vorgeschlagene Regelung so zu dünn sei. Frau Dr. Spallek schlägt vor, für einen entfernten Baum an einem anderen Standort  zwei neue gleichartige Bäume zu pflanzen.

 

Herr Mollenhauer gibt zu bedenken, dass Alternativstandorte nicht einfach zu finden seien.

 

Herr Walbaum befürchtet, dass dann die Innenstadt auf Dauer „baumlos“ werden könnte, weil die Bäume im Außenbereich gepflanzt werden. Des Weiteren wolle er wissen, ob der Ausschuss oder die Verwaltung über Ausnahmen von der grundsätzlichen Regelung entscheide.

 

Herr Mollenhauer erläutert daraufhin, dass eine konkrete Anfrage vorliege, weil ein Baum die Photovoltaikanlage bei tiefstehender Sonne im Winter beeinträchtige. Darüber hinaus seien zwei Fälle bekannt, in denen die Bürger städt. Bäume beschnitten hätten. Die Verwaltung könnte auf Grundlage einer hier getroffenen Regelung entsprechend handeln. Er halte es nicht für erforderlich, mit jedem Einzelfall in den Ausschuss zu gehen.

 

Nach weiterer Erörterung merkt Frau Bosse an, dass sie sich dem Beschlussvorschlag anschließen könnte und die von Frau Branse vorgeschlagene Modifizierung vorgenommen werden sollte.

 

Herr Flüchter beantragt, die Formulierung „Gesunde Bäume“ zu ersetzen durch „Baumstandorte“

Dem Antrag wird mit 7 Ja-Stimmen und  2 Enthaltungen zugestimmt.

 

Der Ausschuss fasst schließlich folgenden


Stimmabgabe: einstimmig