Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.


Frau Besecke erläutert die Ausführungen in der Sitzungsvorlage.

 

Herr Wieland möchte wissen, ob die Bürger, die vor 1 ½ Jahren befragt wurden, jetzt wieder befragt würden.

 

Frau Besecke erläutert, dass eine Anliegerbefragung im Genehmigungsverfahren nicht vorgesehen sei. Im Übrigen funktioniere die Fläche nur, weil auf angrenzendem Altenberger Gebiet ebenfalls eine Fläche ausgewiesen sei.

 

Herr Peter-Dosch führt an, dass die beiden Windkraftanlagen-Standorte eine plausible Arrondierung des Steinfurter Windparks ST 27 darstellten. Sie passten auch in das Zukunftskonzept, was die Konzentrationszonen anbelange. Allerdings habe es Vereinbarungen im Zuge von Bürgerbefragungen gegeben, dass bestimmte Anwohnerstandorte nicht von mehreren Seiten von Windkraftanlagen eingekreist werden sollen. Das betreffe insbesondere den Bereich Kentrup. Wenn dort Windkraftanlagen gebaut würden, würden bestimmte Gebäude-Standorte von mehreren Seiten bedrängt. Die Grünen stünden zu der mit den Bürgern getroffenen Vereinbarung, weshalb in Kentrup keine Anlage gebaut werden sollte.

 

Frau Besecke erläutert, dass sich durch veränderte Rechtslage, u. a.  das Bürener Urteil, bekanntlich die Planungsmöglichkeiten verringert haben. Man werde keinen wirksamen Flächennutzungsplan bekommen, wenn nicht auch in Kentrup eine Konzentrationszone ausgewiesen werde. Der Windenergie müsse in substanzieller Weise Raum geschaffen werden. Die Bürger seien hierüber in einer eigens einberufenen Versammlung (März 2014) informiert worden.

 

Herr Wilkens verweist auf Bemühungen, durch Gutachten zum Artenschutz die Ausweisung von Konzentrationszonen zu verhindern.

 

Wenn in Hamern eine Konzentrationszone ausgewiesen würde, dann hätte man mit der Fläche Kentrup nicht das Problem, so Herr Peter-Dosch.

 

Frau Dirks und Frau Besecke machen deutlich, dass die harten und weichen Tabu-Kriterien stringent durchgehalten werden müssen. Sicherlich würde man gerne den mit den Anwohnern mühsam erarbeiteten Kompromiss einhalten. Das sei aber aufgrund der geänderten Rechtsprechung nicht möglich.

 

Herr Schulze Temming unterstreicht, dass man einen rechtssicheren Flächennutzungsplan aufstellen und dabei die Vorgaben der rot-grünen Landesregierung einhalten müsse. Deshalb werde man nicht umhin kommen, auch die Fläche Kentrup auszuweisen. Mehr werde die CDU nicht machen, Hamern stehe nicht zur Diskussion.

 

Herr Wilkens regt an, noch einmal eine rechtliche Überprüfung vorzunehmen. Jede sich bietende Möglichkeit sollte genutzt werden.


Stimmabgabe: einstimmig