Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt die 7. Änderung des Bebauungsplanes “Wüllen” für das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB vorzubereiten. Es wird eine Erschließungsvariante gewählt, die nicht durch die öffentliche Grünanlage führt.
Der Rat folgt dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig