Beschlussvorschlag für den Rat:

1.  Den Anregungen der Telekom und des Kreises Coesfeld wird, wie im Sachverhalt beschrieben, gefolgt.

2.  Nach Genehmigung der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus ihm entwickelt sein.

3.  Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW den Bebauungsplan „Austenkamp” als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit den Anhängen.

4.  Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist nach Inkrafttreten der Flächennutzungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan „Austenkamp“  beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

·         Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung


Frau Besecke teilt mit, dass im Nachgang zur Offenlage noch eine Anfrage und eine Stellungnahme eingegangen seien. Diese hätten jedoch keine neuen Erkenntnisse enthalten. Selbstverständlich würden alle bisherigen Stellungnahmen in die Abwägung einbezogen. Auch zur Entwässerung seien keine neuen Erkenntnisse vorgetragen worden.

 

Herr Kösters führt an, dass die Anwohner immer noch Bedenken wg. der Entwässerung hätten. Herr Hein sollte noch einmal auf die Anwohner zugehen und ihnen den Sachverhalt erklären.

 

Herr Hein erklärt, dass er sicher sei, dass die Anlieger, mit denen er direkt gesprochen habe, auch verstanden hätten, worum es gehe. Er habe darüber hinaus sogar festgestellt, dass bereits bauliche Maßnahmen zum Schutz der Häuser durchgeführt wurden. Außerdem habe er immer deutlich gesagt, dass er für Gespräche vor Ort zur Verfügung stehe.

 

Herr Flüchter meint ebenfalls, dass die Bedenken der Bürger nicht ganz ausgeräumt wurden. Im Übrigen würde er es befürworten, wenn wie vom Kreis aus Sicht der Wasserwirtschaft angeregt, die Sicherstellung des Ablaufes von wild abfließendem Wasser in regelmäßigen Abständen kontrolliert würde.

 

Frau Besecke weist darauf hin, dass eine Informationsveranstaltung für die Grundstücksinteressenten bereits terminiert sei und auch verwaltungsseitig die Notwendigkeit einer Kontrolle gesehen werde.

 

Herr Flüchter geht davon aus, dass man die Sorgen der Bürger hätte minimieren können, wenn die Entwässerungsplanung bereits vorgestellt worden wäre. Die Bürger befürchteten, dass der Regenwasserkanal bei einem Starkregenereignis die auf den zusätzlichen versiegelten Flächen anfallenden Wassermassen nicht fassen könne.

 

Herr Hein betont, dass sicherlich zusätzlich versiegelte Flächen zu einer zusätzlichen Belastung des Regenwasserkanals führten. Dennoch entspreche der Kanal den Erfordernissen entsprechend der Regeln der Technik.

 

Der Ausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig