Herr Schulze Temming macht deutlich, dass er der Geschäftsordnung nicht zustimmen könne. Den Formulierungen unter Punkt 4. und 8. sei nicht eindeutig zu entnehmen, dass der Beirat lediglich Empfehlungscharakter habe. Bisher sei immer im Ausschuss über Bauvorhaben beraten worden, jetzt soll die Geschäftsstelle zusammen mit dem Vorsitzenden darüber entscheiden, ob eine Wiedervorlage erforderlich ist.

 

Herr Mollenhauer versichert, dass der Beirat nur empfehlenden Charakter haben werde. Der Gestaltungsbeirat berate die Bauherren bzw. Architekten. Diese müssten sich auf die Empfehlungen des Beirates nicht einlassen. Im Übrigen sollen dem Gestaltungsbeirat auch Vertreter der einzelnen Fraktionen angehören.

 

Herr Schulze Temming wendet erneut ein, dass nicht die Geschäftsstelle zusammen mit dem Vorsitzenden des Gestaltungsbeirates darüber entscheiden sollten, was in Billerbeck passiere. Fraktionsmitglieder hätten im Beirat ja kein Stimmrecht.

 

Herr Mollenhauer unterstreicht, dass die Zuständigkeit dieses Ausschusses nicht beschnitten werde. Der Gestaltungsbeirat solle die Bauherren/Architekten und die Verwaltung unterstützen und bei allen prägenden Maßnahmen beteiligt werden.

 

Herr Walbaum erklärt, dass an dem Beispiel der Überdachung des Fahrradständers hinter dem Rathaus deutlich werde, dass ein Gestaltungsbeirat in Billerbeck benötigt werde. Er stimme der Auffassung von Herrn Schulze Temming zu, dass in der Geschäftsordnung nicht klar zum Ausdruck komme, dass der Gestaltungsbeirat nur beratende Funktion habe.

 

Herrn Knüwer stört es, dass der Entwurf der Geschäftsordnung auf den Empfehlungen des Bundes Deutscher Architekten basiere. Es gebe doch sicher Vorschläge des Städte- und Gemeindebundes.

 

Herr Mollenhauer gibt zu bedenken, dass im BDA qualifizierte  Architekten vereint seien, die auch in Preisgerichten und Gestaltungsbeiräten tätig seien und die sich einbrächten, um Gestaltungsqualität auf den Weg zu bringen. Ihm sei nicht bekannt, dass es eine Muster-Geschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes gebe.

Frau Besecke ergänzt, dass die vorliegende Geschäftsordnung fast identisch mit denen in Ahaus und Havixbeck sei und die Zuständigkeitsordnung unverändert bleibe.

 

Herr Knüwer beantragt schließlich, heute keinen Beschluss zu fassen und die Angelegenheit auf die nächste Sitzung zu verschieben.

 

Dem Antrag wird mit 7 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen zugestimmt.