Beschluss: geändert beschlossen

Herr Dübbelde bezieht sich auf die Bürgeranhörung, in der sich mit Ausnahme der Antragsteller alle Anwohner gegen eine Überplanung ausgesprochen haben. Deshalb komme man nicht umhin, der Bürgermeinung zu folgen. Im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss sei fraktionsübergreifend die grundsätzliche Aussage getroffen worden, dass das Wäldchen erhalten bleiben soll, der Ausschuss habe einen entsprechenden Beschlussvorschlag für den Rat gefasst. Bis heute habe sich nichts Neues ergeben, so dass die CDU-Fraktion nach wie vor zu diesem Beschluss stehe.

 

Herr Wieling legt dar, dass die SPD-Fraktion grundsätzlich das Wäldchen erhalten wolle. Die seitens der CDU-Fraktion vorgebrachten Begründungen könne er aber nicht nachvollziehen. So habe Herr Hagemann behauptet, dass bereits vor Jahren ein Antrag auf Bebauung abgelehnt worden sei. Er könne sich zwar vorstellen, dass ein Bürger nachgefragt habe, ob er dort bauen dürfte. Da aber zu der Zeit der Bereich Schildstuhl überplant worden sei, hätte jeder formale Antrag abgelehnt werden müssen. Vor der Überplanung habe es sich um Außenbereich gehandelt, so dass auch zu der Zeit ein Antrag negativ hätte beschieden werden müssen. Auch den Hinweis von Herrn Kortmann auf die Schaffung eines Präzedenzfalles könne er nicht gelten  lassen, in der Vergangenheit seien häufig Grünflächen überplant worden. Frau Mollenhauer habe darauf hingewiesen, dass das Wäldchen bereits vor der Aufstellung des Bebauungsplanes bestanden habe. Dem halte er eine Fotoaufnahme aus der Zeit entgegen, auf der nur einige Anpflanzungen zu sehen seien. Außerdem sei ihm nicht klar, worüber heute abgestimmt werden soll, da der Niederschrift über die Stadtentwicklungs- und Bauausschusssitzung kein Beschlussvorschlag zu entnehmen sei. Weiter wirft Herr Wieling die  Frage auf, wie er die Äußerung des Herrn Hagemann deuten solle, dass mit dem heutigen Beschluss das Verfahren noch nicht zu Ende sei.

 

Herr Hagemann erläutert, dass im Ausschuss erörtert wurde, dass nicht die gesamte Grünfläche aus Wald bestehe, deshalb sei über eine Aufwertung der Grünfläche nachgedacht worden. Diese Diskussion sei aber nicht zu Ende geführt worden.

 

Frau Mönning will von der CDU-Fraktion wissen, ob die seitens der Anwohner gepachteten Flächen zurückgegeben werden müssten.

 

Herr Dübbelde teilt hierzu mit, dass man sich in der Ausschusssitzung darauf verständigt habe, dass hierüber in einer der nächsten Ausschusssitzungen entschieden werde.

 

Auf weiteren Einwand von Herrn Wieling, erläutert  Frau Dirks zur Klarstellung, dass sich auf der im Bebauungsplan festgesetzten Grünfläche tlw. ein Wäldchen und tlw. ein Garten befinde. Im Ausschuss sei darüber diskutiert worden, ob die gärtnerische Nutzung fortgeführt werden soll. Diesbezüglich habe es einen Dissens gegeben, weil Frau Mönning die Auffassung vertreten habe, dass diese Entscheidung im Zusammenhang gesehen werden müsse und seitens der CDU-Fraktion eine sofortige Entscheidung nicht als erforderlich angesehen wurde.

 

Frau Mönning hält dem entgegen, dass doch ein ursächlicher Zusammenhang bestehe und befragt Herrn Hagemann, ob er denn eine Aufforstung der von den Anliegern gepachteten Flächen anstrebe.

Herr Hagemann macht deutlich, dass die Flächen so erhalten werden sollen, wie sie im Bebauungsplan festgesetzt sind. Eine Bebauungsplanänderung sei nicht gewollt.

 

Herr Schlieker bekräftigt, dass er sich für den Erhalt der Grünfläche ausspreche.

 

Frau Mönning führt aus, dass seitens der SPD-Fraktion deutlich gesagt worden sei, dass eine Abholzung des Wäldchens tabu ist. Sie hätten aber auch darauf hingewiesen, dass sie nicht unbedingt weitere Baugebiete ausweisen wollten, sondern es bisher übliche Praxis gewesen sei, Hinterlandbebauungen zu ermöglichen. In diesem Fall gehe es um eine gärtnerisch genutzte Fläche.

 

Dem hält Frau Mollenhauer entgegen, dass hier ein wesentlicher Unterschied darin bestehe, dass sich die Fläche nicht im Eigentum der Antragsteller befinde. Mit den Hinterlandbebauungen habe man Kindern ermöglichen wollen, im Garten der Eltern zu bauen.

Herr Dübbelde ergänzt, dass das in Rede stehende Baufeld zwar unterhalb des Grundstücks des Antragstellers liege, es könne aber durchaus auch andere Interessenten für diese Fläche geben.

 

Nachdem Frau Dirks betont, dass eine Abwägung unabhängig von Eigentumsverhältnissen zu erfolgen habe, stellt sie den Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses, das Planverfahren  nicht weiter fortzuführen und alles so zu belassen, zur Abstimmung.

Diesem Beschlussvorschlag wird mit 15 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen zugestimmt.