Herr Hein bezieht sich auf die in der letzten Ratssitzung beschlossene Satzungsänderung, die u. a. hinsichtlich der Grundstücksanschlussersätze eine Rückwirkung vorsieht. Hiergegen habe ein betroffener Bürger bei der Kommunalaufsicht Beschwerde eingelegt.

Die Kommunalaufsicht habe daraufhin mitgeteilt, dass sie gegen die rückwirkende Wirkung keine Bedenken erhebe. Des Weiteren habe sie darauf hingewiesen, dass es nicht ihre Aufgabe sei, die Rechte eines Bürgers durchzusetzen; hierfür gäbe es Verwaltungsgerichte.