Beschluss:

1.    Für das Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Sandbreide/Josefstraße“ umfasst, wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sandbreide/Josefstraße“ beschlossen. Der Änderungsbereich liegt östlich des Stadtzentrums Billerbeck und umfasst die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 15, Flurstücke 60, 61, 108, 109 und 166.

2.    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.    Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch  (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.

4.    Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sandbreide/Josefstraße“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

5.    Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und den berührten Behörden und den berührten Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig