Beschluss:

1.     Für das Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Industriegebiet Hamern“ umfasst, wird die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Hamern“ beschlossen.
Der Änderungsbereich umfasst Teile der Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 39, Flurstücke 6, 7, 195, 196 und 236. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

     nach Nordosten durch die südwestliche Grenze der Raiffeisenstraße

     auf der Höhe des beginnenden Wendehammers (gegenüberliegender Grenzpunkt: Schnittpunkt Flurstücke 206, 207 und 229) 35 Meter im rechten Winkel nach Südwesten laufend

     im Südwesten durch eine 35 Meter Parallele, gemessen von der südwestlichen Grenze der Raiffeisenstraße

     im Nordwesten durch die südöstliche Grenze des Weges (Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 40, Flurstück 161

2.     Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.     Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch  (BauGB) durchgeführt. Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.

4.     Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Hamern“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

5.     Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig