Sitzung: 29.09.2015 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/1045/2015
Beschluss:
1. Für
das Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Industriegebiet
Hamern“ umfasst, wird die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes
„Industriegebiet Hamern“ beschlossen.
Der Änderungsbereich umfasst Teile der Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel,
Flur 39, Flurstücke 6, 7, 195, 196 und 236. Der Geltungsbereich wird wie folgt
begrenzt:
• nach Nordosten durch die südwestliche Grenze der Raiffeisenstraße
• auf der Höhe des beginnenden Wendehammers (gegenüberliegender Grenzpunkt: Schnittpunkt Flurstücke 206, 207 und 229) 35 Meter im rechten Winkel nach Südwesten laufend
• im Südwesten durch eine 35 Meter Parallele, gemessen von der südwestlichen Grenze der Raiffeisenstraße
• im Nordwesten durch die südöstliche Grenze des Weges (Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 40, Flurstück 161
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.
4. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Hamern“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.
5. Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig