Beschluss:

1.  Den Anregungen der Telekom und des Kreises Coesfeld wird, wie im Sachverhalt beschrieben, gefolgt.

2.  Nach Genehmigung der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus ihm entwickelt sein.

3.  Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW den Bebauungsplan „Austenkamp” als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit den Anhängen.

4.  Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist nach Inkrafttreten der Flächennutzungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan „Austenkamp“  beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

·         Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung


Frau Schulze Wierling möchte wissen, wie die Hochwasserprobleme mit den Bürgern vor Ort geregelt seien.

 

Herr Hein betont, dass es kein Hochwasserproblem gebe. Das ggf. auftretende wild abfließende Wasser werde den gleichen Fluss und Ablauf nehmen wie in der Vergangenheit auch. Das werde die unterliegenden Grundstücke treffen, die hierüber informiert seien.

 

Die Feststellung von Frau Schulze Wierling, dass also keine zusätzlichen Maßnahmen für den Abfluss vorgesehen seien, bestätigt Herr Hein. Bei den Untersuchungen seien allerdings Verstopfungen in Teilverrohrungen entlang der Münsterstraße und starke Verlandungen aufgefallen. Diese würden beseitigt. Ob sich dadurch allerdings eine wesentliche Verbesserung ergebe, sei zu bezweifeln. Die dortigen Anwohner wüssten, worauf sie achten müssen und wie sie sich schützen können. Tlw. seien bereits bauliche Maßnahmen zum Schutz vor wild abfließendem Wasser durchgeführt worden. Durch das neue Plangebiet verändere sich die Situation dort nicht. 

 

Frau Mollenhauer meint, dass eine Verbesserung herbeigeführt werden müsse, ansonsten könne sie sich nicht vorstellen, dass die Anwohner einverstanden seien.

 

Frau Dirks wiederholt, dass sich durch die Ausweisung des  Baugebietes für die Unterlieger nichts ändere; das habe die im Ausschuss vorgestellte Simulation gezeigt. Den Anliegern sei vor Ort erläutert worden, wie sie sich z. B. durch Erhöhen der Kellerschächte schützen können. Die Verwaltung stünde nach wie vor für Gespräche vor Ort zur Verfügung.

 

Herr Flüchter führt an, dass eigens zum Abfluss des Wassers Geländehöhen festgelegt worden seien. Die Untere Wasserbehörde habe angeregt, dass diese regelmäßig kontrolliert werden sollten. Er bitte darum, dass dies auch tatsächlich geschehe.

 

Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: 25 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung