Herr Walbaum führt an, dass es bzgl. des ehem. K & K Parkplatzes seit längerem Kontakt zwischen der dort ansässigen ärztlichen Praxis und der Verwaltung gebe, sich aber keine Lösung abzeichne. So werde u. a. angeführt, dass ein Durchgang zu schmal sei, ein Rollstuhlparkplatz näher zum Eingang gelegt und ein Fahrradständer aufgestellt werden sollte. Außerdem werde eine Durchfahrt im Bereich der beiden Mittelreihen immer wieder zugeparkt. Dem Antragsteller werde von Seiten der Stadt immer wieder gesagt, dass die Stadt nicht zuständig sei, weil der Parkplatz privat wäre. Nichts desto trotz werde der Parkplatz aber doch von der Stadt bewirtschaftet.

 

Frau Dirks unterstreicht, dass es sich um einen privaten Parkplatz handele auf dem Stadt keine Regelungsbefugnis habe. Die Bewirtschaftung werde von der Stadt im Wege der Amtshilfe durchgeführt, aber mit der Aufteilung von Parkplätzen oder dem Aufstellen von Fahrradständern habe die Stadt nichts zu tun. Hier sei der Eigentümer zuständig.