Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss als Beschlussvorschlag für den Rat:
Abweichend von dem Ratsbeschluss vom 23. März 2010 wird die Stellungnahme der Stadt zum Umbau der Bahnübergänge dahingehend geändert, dass im Bereich der Weißenburg die ursprüngliche Planung mit Lichtzeichenanlage und Halbschranken realisiert werden soll.
Sachverhalt:
In den o. a.
Sitzungen ist über die Änderungen an diversen Bahnübergängen beraten worden.
Auf die Einladung zum Bezirksausschuss sowie die Niederschriften wird
verwiesen.
Intensiv ist
über den Bahnübergang unterhalb der Weißenburg diskutiert worden.
Hier wurde
schließlich beschlossen, dass aus Sicht der Stadt kein aufwändiger Bahnübergang
mit Lichtzeichenanlage und Halbschranken erforderlich sei. Nach weiteren
Prüfungen zwischen den Sitzungen sollte die Lösung so aussehen, dass dort eine
Rufschranke installiert werden soll und ein gesonderter Übergang für Fußgänger
ca. 20 Meter neben der Rufschrankenanlage. Bedingung war, dass das Hupen
eingestellt werden kann.
Nach den
Beratungen hat sich ein Anlieger über seinen Rechtsanwalt an die Stadt gewandt
und hat zu den zurzeit laufenden Verfahren und zu der zuständigen Stelle bei
der Bahn um Auskunft gebeten. Nach Vorliegen der Informationen der Stadt und
weiterer Informationen der Bahn solle eine ergänzende Stellungnahme erfolgen.
Angemerkt
wurde jedoch unmittelbar, dass sein Mandant durch die Umsetzung der Planung
eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung der Bearbeitung seiner hinter der
Bahnlinie liegenden Äcker und Felder sieht. Darüber hinaus hätten die Familie
und auch Nachbarn Angst, dass durch die geplanten neuen Installationen Kinder
und Fußgänger gefährdet werden könnten. Wenn die Züge, die von Coesfeld kommen,
demnächst schneller fahren sollten, benötigten sie, wenn sie gesehen werden
könnten, nur wenige Sekunden, bis sie den Bahnübergang erreichen würden. Zu
sehen seien diese Züge auch erst in letzter Minute, weil sie aus einem tiefer
liegenden Gelände auf den Bahnübergang zufahren würden. Wenn zusätzlich noch
das Warnsignal (Hupen) entfallen sollte, sei die Angst der Bewohner
möglicherweise berechtigt. In jedem Falle sei die Angst der Bewohner ernst zu
nehmen und eine Kenntnis und Prüfung der Planungen erforderlich. Das sei auch
notwendig, weil der namenlose Weg über den Bahnübergang an den Wochenenden ein
Hauptspazierweg für die Billerbecker Bevölkerung sei.
Es müsse auch
vorab geklärt werden, wer für die Planungen und seine mögliche Ausführung die
alleinige Verantwortung trage.
Nicht nur
aufgrund der vorstehenden Eingabe sollte auch aus Sicht der Verwaltung nochmals
über die Planung beraten werden.
Die
umfassende Lösung mit Lichtzeichen und Halbschranken ist zwar deutlich teurer,
bedeutet aber an dieser Stelle für alle Nutzer deutlich mehr Sicherheit. Auch
wenn der Eingriff in das Umfeld nicht unerheblich ist, findet er doch allein
auf Flächen der Bahn und der Stadt statt. Sollte sich aufgrund der
Nutzungseinschränkungen eine Entschädigungspflicht begründen lassen, wäre
überdies nicht ausgeschlossen, dass auch die Stadt betroffen sein könnte.
Entsprechend
den Ausführungen in der o. a. Ratssitzung wurde verwaltungsseitig die Frage der
Kostenbeteiligung der Stadt mit dem Städte- und Gemeindebund erörtert. Nach
ausführlicher Erörterung der Sachlage sieht der Referent des Städte- und
Gemeindebundes die Stadt hier nicht in der Pflicht. Die Vertreter der DB Netz
AG wurden entsprechend informiert. Sie haben die Ausführungen zur Kenntnis
genommen, sind jedoch von der Richtigkeit dieser Einschätzung noch nicht
gänzlich überzeugt.
Da auch die
Kosten für den Bahnübergang somit voraussichtlich vollständig von der DB Netz
AG zu tragen sein werden, sollte aus Sicht der Verwaltung die ursprüngliche
Planung der DB Netz AG mit Lichtzeichenanlage und Halbschranken umgesetzt
werden.
i. A.
Gerd
Mollenhauer Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin