Betreff
Maßnahmen zur Beschleunigung der Baumbergebahn hier: Änderungen an Bahnübergängen
Vorlage
FBPB/588/2010
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss als Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Abweichend von dem Ratsbeschluss vom 23. März 2010 wird die Stellungnahme der Stadt zum Umbau der Bahnübergänge dahingehend geändert, dass im Bereich der Weißenburg die ursprüngliche Planung mit Lichtzeichenanlage und Halbschranken realisiert werden soll.


Sachverhalt:

 

In den o. a. Sitzungen ist über die Änderungen an diversen Bahnübergängen beraten worden. Auf die Einladung zum Bezirksausschuss sowie die Niederschriften wird verwiesen.

 

Intensiv ist über den Bahnübergang unterhalb der Weißenburg diskutiert worden.

Hier wurde schließlich beschlossen, dass aus Sicht der Stadt kein aufwändiger Bahnübergang mit Lichtzeichenanlage und Halbschranken erforderlich sei. Nach weiteren Prüfungen zwischen den Sitzungen sollte die Lösung so aussehen, dass dort eine Rufschranke installiert werden soll und ein gesonderter Übergang für Fußgänger ca. 20 Meter neben der Rufschrankenanlage. Bedingung war, dass das Hupen eingestellt werden kann.

 

Nach den Beratungen hat sich ein Anlieger über seinen Rechtsanwalt an die Stadt gewandt und hat zu den zurzeit laufenden Verfahren und zu der zuständigen Stelle bei der Bahn um Auskunft gebeten. Nach Vorliegen der Informationen der Stadt und weiterer Informationen der Bahn solle eine ergänzende Stellungnahme erfolgen.

Angemerkt wurde jedoch unmittelbar, dass sein Mandant durch die Umsetzung der Planung eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung der Bearbeitung seiner hinter der Bahnlinie liegenden Äcker und Felder sieht. Darüber hinaus hätten die Familie und auch Nachbarn Angst, dass durch die geplanten neuen Installationen Kinder und Fußgänger gefährdet werden könnten. Wenn die Züge, die von Coesfeld kommen, demnächst schneller fahren sollten, benötigten sie, wenn sie gesehen werden könnten, nur wenige Sekunden, bis sie den Bahnübergang erreichen würden. Zu sehen seien diese Züge auch erst in letzter Minute, weil sie aus einem tiefer liegenden Gelände auf den Bahnübergang zufahren würden. Wenn zusätzlich noch das Warnsignal (Hupen) entfallen sollte, sei die Angst der Bewohner möglicherweise berechtigt. In jedem Falle sei die Angst der Bewohner ernst zu nehmen und eine Kenntnis und Prüfung der Planungen erforderlich. Das sei auch notwendig, weil der namenlose Weg über den Bahnübergang an den Wochenenden ein Hauptspazierweg für die Billerbecker Bevölkerung sei.

Es müsse auch vorab geklärt werden, wer für die Planungen und seine mögliche Ausführung die alleinige Verantwortung trage.

 

Nicht nur aufgrund der vorstehenden Eingabe sollte auch aus Sicht der Verwaltung nochmals über die Planung beraten werden.

Die umfassende Lösung mit Lichtzeichen und Halbschranken ist zwar deutlich teurer, bedeutet aber an dieser Stelle für alle Nutzer deutlich mehr Sicherheit. Auch wenn der Eingriff in das Umfeld nicht unerheblich ist, findet er doch allein auf Flächen der Bahn und der Stadt statt. Sollte sich aufgrund der Nutzungseinschränkungen eine Entschädigungspflicht begründen lassen, wäre überdies nicht ausgeschlossen, dass auch die Stadt betroffen sein könnte.

 

Entsprechend den Ausführungen in der o. a. Ratssitzung wurde verwaltungsseitig die Frage der Kostenbeteiligung der Stadt mit dem Städte- und Gemeindebund erörtert. Nach ausführlicher Erörterung der Sachlage sieht der Referent des Städte- und Gemeindebundes die Stadt hier nicht in der Pflicht. Die Vertreter der DB Netz AG wurden entsprechend informiert. Sie haben die Ausführungen zur Kenntnis genommen, sind jedoch von der Richtigkeit dieser Einschätzung noch nicht gänzlich überzeugt.

 

Da auch die Kosten für den Bahnübergang somit voraussichtlich vollständig von der DB Netz AG zu tragen sein werden, sollte aus Sicht der Verwaltung die ursprüngliche Planung der DB Netz AG mit Lichtzeichenanlage und Halbschranken umgesetzt werden.

 

i. A.

 

 

Gerd Mollenhauer                                                     Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                   Bürgermeisterin

 

 


Bezug:      Bezirksausschuss vom 10. März 2010, TOP 1 ö. S., Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 18. März 2010, TOP 6 ö. S., Rat vom 23. März 2010, TOP 5 ö. S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                             siehe Sachverhalt

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: