Betreff
Energieeinsparung an den Schulen
Vorlage
FBPB/050/2006
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der Ausführungen in der Sitzungsvorlage zum Schuljahresbeginn 2006/2007 mit dem Projekt „Energieeinsparung an den Schulen“ zu beginnen.

 


Sachverhalt:

 

Wie in der o.a. Sitzung ausgeführt wurde, sollte die Verwaltung ein Konzept zur Energieeinsparung an den städt. Gebäuden, besonders bei den Schulen, ausarbeiten.

Die Verwaltung hat auf der Grundlage der in Hamburg an 450 Schulen durchgeführten Aktion „fifty/fifty“ folgendes Konzept für die Billerbecker Schulen entwickelt.

Ziel des Projekts ist es, den Energieverbrauch an den Schulen zu senken. Damit werden die Ressourcen geschont und die Energiekosten verringert, sowie das Bewusstsein aller Beteiligten geweckt. Das Projekt soll über drei Jahre befristet laufen und bezieht sich erst einmal nur auf den Strom- und Gasverbrauch.  Anschließend soll gemeinsam mit den Schulen, der Verwaltung und dem Ausschuss über eine Fortsetzung oder sogar Erweiterung gesprochen werden. Der Kern des Projekts ist ein finanzielles Anreizsystem, bei dem die eingesparten Energiekosten zur Hälfte als Prämie an die Schulen zur freien Verfügung ausgezahlt werden. Die andere Hälfte verbleibt bei der Stadt.

Allein durch das Nutzerverhalten wurden in einigen Städten bis zu 10 % der Energiekosten eingespart. Wenn man unter diesem Aspekt die Grundschule am Standort Ludgeristraße betrachtet, wäre dort bei den Stromkosten eine Prämie (Schulanteil) von ca. 150,- € und bei den Gaskosten eine Prämie von ca. 500,- € im Jahr zu erwarten.

Der Ablauf des Projekts soll sich wie folgt gestalten. Die Lehrer, Hausmeister, Schülervertreter und Elternvertreter der einzelnen Schulen werden von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Energieagentur NRW in einer Informationsveranstaltung über das Projekt informiert. Die Verwaltung stellt für den Strom- und Gasverbrauch jeder Schule (Standort) eine Bemessungsgrundlage (Durchschnitt der letzten 3 Jahresverbräuche) auf. Diese Bemessungsgrundlage bleibt für die Dauer des Projekts bestehen. Alle Einsparungen beziehen sich  auf die Bemessungsgrundlage. Auf eine Witterungsbereinigung wird erst einmal verzichtet. Auch die Nutzung der Turnhallen durch die Vereine wird nicht aus den Verbräuchen herausgerechnet. Der Verwaltungsaufwand wäre zu groß und der Nutzen zu klein. Wenn bauliche Veränderungen zur Wärmedämmung und Stromeinsparung vorgenommen werden, werden diese mit einem Korrekturwert bei der Bemessungsgrundlage berücksichtigt. Genauso werden auch Nutzungserweiterungen mit einem Korrekturwert berücksichtigt. Wenn Schulen aus eigener Initiative Veränderungen zur Energieeinsparung vornehmen, werden diese nicht als Korrektur bei der Bemessungsgrundlage berücksichtigt. Nach der Ermittlung der Jahresverbräuche werden die Einsparungen und die sich daraus ergebenen Prämien errechnet. Die Schulen werden über die einzelnen Verbräuche und Prämien, auch der anderen Schulen, informiert.

Durch die Einsparungen dürfen die vorgeschriebenen Sicherheitsstandards nicht abgesenkt werden. 

Der Wasserverbrauch wird zunächst nicht berücksichtigt. Wenn das Projekt erfolgreich anläuft, sollen auch der Wasserverbrauch und evtl. auch die Müllkosten mit aufgenommen werden.

Nach Ablauf der drei Probejahre soll der Erfolg kontrolliert und geprüft werden, ob das Projekt erweitert und ggf. noch weitere städt. Gebäude mit einbezogen werden könnten.

 

Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.

 

i. A.

 

 

Jürgen Janowski                             Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiter                                 Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin


Bezug:      Sitzung Umwelt- und Denkmalausschuss vom 08.12.2005

                   TOP 1.0 ö.S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                               ---

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                        ---

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                   ---

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                               ---