Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Die Realsteuerhebesätze der Stadt Billerbeck für das Haushaltsjahr 2011 werden ab 1. Januar 2011 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuern
a) für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 210 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 420 v. H.
Gewerbesteuer 440 v. H.
Die der Sitzungsvorlage zur Haupt- und Finanzausschusssitzung für den 7. Dezember 2010, TOP 3 ö. S., beigefügte Hebesatzsatzung wird beschlossen.
Sachverhalt:
Es handelt sich um die Fortsetzung der Beratungen aus der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 23. November 2010 sowie Bezirksausschuss vom 25. November 2010, in denen eingehend über die schwierige Haushaltssituation der Stadt Billerbeck diskutiert wurde. Sämtliche freiwilligen Ausgaben wurden auf den Prüfstand gestellt und auf Einsparungen durchforstet. Letztlich lässt es sich nicht vermeiden, die Realsteuerhebesätze anzuheben. Die letzte Anpassung erfolgte im Haushaltsjahr 2003.
Die Anhebung der Hebesätze soll durch die beigefügte Hebesatzsatzung erfolgen.
In den bisherigen Beratungen wurde als wichtig herausgestellt, dass, wenn schon Steuererhöhungen erforderlich sind, diese gleichmäßig auf alle Beteiligten verteilt werden sollen. Eine rd. 10 %ige Anhebung auf alle Realsteuerarten führt zu Hebesätzen von 210 v. H. für die Grundsteuer A (bisher 192 v. H.), 420 v. H. für die Grundsteuer B (bisher 381 v. H.) und 440 v. H. für die Gewerbesteuer (bisher 403 v. H.).
Die beabsichtigte Anpassung der Realsteuern wirkt sich unter Berücksichtigung der rd. 11 %igen Müllabfuhrgebührensenkung wie folgt aus:
Beispiel für die Grundsteuer A:
Landwirtschaftlicher Betrieb mit ca. 17 ha,
bisherige Grundsteuer A = 404,64 €, neu = 442,58 €, Unterschied = + 37,94 €,
./. Einsparungen aus der gesenkten Müllabfuhr bei einem 120-l-Gefäß = 24,60 €,
netto + 13,34 €
Weiteres Beispiel für die Grundsteuer B:
Einfamilienhaus in einem Neubaugebiet,
bisherige Grundsteuer B = 319,58 €, neu = 352,30 €, Unterschied = + 32,72 €,
./. Einsparungen aus der gesenkten Müllabfuhr bei einem 80-l-Gefäß = 19,80 €,
netto + 12,92 €
Für einen Gewerbebetrieb mit einem Gewerbeertrag von weniger als 24.500,00 € würde wie bisher keine Gewerbesteuer anfallen. Ansonsten würde die Steigerung hier durchweg rd. 10 % auf den jeweiligen Ertrag betragen.
Ein Betrieb mit einem jährlichen Ertrag von 47.000,00 € würde danach 309,66 € jährlich mehr zahlen müssen.
Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.
i. A.
Peter Melzner Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom
Anlagen:
Entwurf Hebesatzsatzung