Betreff
Handelsrechtlicher Überschuss des Abwasserbetriebes
Vorlage
FBF/143/2011
Aktenzeichen
20 - Me/Mü
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Grundsatzbeschluss:

Im Zuge der Entscheidung über die handelsrechtliche Gewinnverwendung ab 2010 wird beschlossen, den Gewinn bis zur Höhe von 240.000,00 EUR insgesamt für die Jahre 2011 bis 2013 dem städtischen Haushalt zuzuführen.

 

Dieser Beschluss wird Inhalt einer „vertraglichen“ Vereinbarung zwischen dem Abwasserbetrieb und dem Kernhaushalt der Stadt Billerbeck.


Sachverhalt:

 

Aufgrund der schwierigen Finanzlage des Kernhaushaltes der Stadt Billerbeck ist es erforderlich, dass auch der Abwasserbetrieb im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Stützung des städtischen Haushaltes beiträgt. Dabei soll darauf geachtet werden, dass direkte Belastungen für die Benutzungsgebühren nicht oder nur marginal auftreten.

 

Bei ausgeglichener Gebührenkalkulation bzw. Gebührenabrechnung nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) ergibt sich systembedingt nach der Gewinn- und Verlustrechnung lt. Jahresabschluss ein jährlicher Überschuss aus Erträgen aus der Auflösung von Beiträgen. Es handelt sich bilanztechnisch um einen Passivtausch, d.h. aus „unechtem“ Eigenkapital, durch Kanalanschlussbeiträge erwirtschaftet wird über die Passivierung der Beiträge ein Ertrag erwirtschaftet, der als Gewinn letztendlich dem „echten„ Eigenkapital zugeführt wird. Nach dem letzten Jahresabschluss für 2009 betrug dieser Überschuss 219.083,27 EUR. In den jährlichen Entscheidungen zur Gewinnverwendung wurden diese Überschüsse als Teil des Eigenkapitals vorgetragen.

 

In Anbetracht der äußerst schwierigen Finanzlage des Gesamtkonzerns Stadt Billerbeck, in dessen Kernhaushalt von 2009 bis 2011 ein Eigenkapitalverzehr von insgesamt rd. 5 Mio. EUR stattfindet, hält es die Betriebsleitung für vertretbar, aus handelsrechtlichen Überschüssen 240.000,00 EUR dem Kernhaushalt zuzuführen, obwohl weder vor Schaffung des Eigenbetriebes noch später jemals allgemeine Haushaltsmittel dem Bereich Abwasserbeseitigung zugeführt wurden, somit eine Verzinsung von Eigenkapital nicht stattfinden kann.

 

Durch diesen Vorgang wird dem Eigenbetrieb Liquidität in Höhe von 240.000,00 EUR entzogen. Zeitlich vorgesehen ist dies aus dem Überschuss 2010/Ende 2011 in Höhe von 150.000,00 EUR und in den beiden Folgejahren in Höhe von 55.000,00 EUR und 35.000,00 EUR. Der Rest des handelsrechtlichen Überschusses soll wie üblich dem Eigenkapital zugeführt werden.

 

Bei diesem Verfahren ist die Gebührenrelevanz marginal und würde sich erst ab 2012 auf die Gebührenrechnung auswirken. Durch die Transaktion entstehen bei der Überschussverwendung  von insgesamt 240.000,00 EUR Zinsaufwendungen von nach den derzeitigen Konditionen für Kommunalkredite bei 10 – 15-jähriger Zinsbindung von 4 % p. a.

 

Wirkung auf die Gebührenbedarfsberechnung 2014, berechnet anhand der Daten aus der Gebührenbedarfsberechnung 2011:

Zinsen auf 240.000,00 EUR zu 4 % p. a.                                                = 9.600,00 €/a

Davon Schmutzwasseranteil 46,6 %                                           = 4.473,60 €/a

geteilt durch 456.300 m3

Auswirkung auf die Schmutzwassergebühr                              = ca. 1 Cent/m3

 

Niederschlagswassergebühr = 53,4 % von 9.600,00 EUR      = 5.126,400 €/a geteilt durch 1.178.080 m2 Fläche

Somit gebührenrelevant                                                                 = ca. 0,44 Cent/m²

 

Aufgrund des vorstehenden Sachverhaltes erscheint es in der jetzigen Situation des „Konzerns Stadt“ sachgerecht, die vorstehend vorgeschlagene Transaktion vorzunehmen, zumal im Kernhaushalt durch die Übertragung der Liquidität eine Zinsentlastung in gleicher Höhe gegeben ist. Zusätzlich ist im Kernhaushalt ein Ertrag von 240.000,00 EUR in den Jahren 2011 bis 2013 zu verzeichnen.

 

 

 

 

 

Rainer Hein                          Peter Melzner                       Marion Dirks

Betriebsleiter                         Kämmerer                              Bürgermeisterin


Bezug:      Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 19.04.2007 TOP 1 ö.S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: