Sachverhalt:
Der Schützenverein Ossensiel 1924 e.V. beantragt die Umsetzung ihrer Vogelschießstätte auf den Gemeindeweg ”Auf dem Berge” in der Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 11, Flurstück 45.
Er begründet den Antrag damit, dass wegen der neuen Flächenprämiennutzung die Vogelstätte nicht mehr auf dem bisherigen Flurstück stehen bleiben dürfe.
Zur Wahrung der Tradition des Ossensieler Schützenfestes bittet der Verein die Gemeindefläche zu nutzen. Wie im Lageplan dargestellt, soll die Schießstätte am Wegesrand installiert werden.
Der das ganze Jahr sichtbare Teil der Einrichtung ist ca. 10 m hoch. Der Kugelfang wird nur zum Schützenfest montiert. Da sich an der geplanten Stelle eine Lücke in der Baumreihe befindet, würde die Anlage nicht frei in der Landschaft stehen, sondern würde im unteren Teil verdeckt werden. Verwaltungsseitig wird die Auffassung vertreten, dass dem Antrag zugestimmt werden sollte. Selbstverständlich muss der Verein bei Nutzung der Schießanlage Absperrungen vornehmen. Im Rahmen einer Nutzungsvereinbarung werden Regelungen zur Verkehrssicherungspflicht und Pflege des genutzten Bereiches getroffen. Die Kreispolizeibehörde wird im Zuge des Antragsgenehmigungsverfahrens beteiligt.
i.A.
Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,--
Anlagen:
Lageplan
Antrag
Ansicht