Sachverhalt:
In den letzten
Jahren wurde in enger Zusammenarbeit der Träger von Kindertageseinrichtungen
untereinander aber auch mit dem Kreisjugendamt versucht, eine möglichst
langfristige Planung von Einrichtungsplätzen zu erstellen. Hauptaugenmerk wurde
dabei insbesondere auf die Sicherstellung von Kita-Plätzen für die
Anspruchskinder der Altersstufen 3 bis 6 gelegt. Berücksichtigt worden ist aber
auch der 01.08.2013. Ab diesem Tag wird
der Rechtsanspruch auch für die unter dreijährigen Kinder ausgeweitet.
Die letzten Jahre
konnten bedingt durch den Rückgang der Kinderzahlen insgesamt und auch durch
die jeweiligen Aus- und Anbauten in den Kindertageseinrichtungen dafür genutzt
werden, dass immer mehr Plätze für die U-3 Betreuung umgewandelt werden
konnten, so dass das Ziel einer 35-prozentigen Versorgungsquote ab August 2013
zu erreichen sein wird. Gleichzeitig wurde aber auch dafür gesorgt, dass die
bisherigen Anspruchskinder einen Kita-Platz erhalten konnten.
Entwicklung der
Kinderzahlen in Billerbeck
Aus diesem
Schaubild ist zu erkennen, dass der Rückgang der Kinderzahlen in Billerbeck
nicht mehr so gravierend ist, wie in den Vorjahren. Die Zahl der 3- bis
6jährigen Anspruchskinder stagniert sogar im Vergleich zu den Aussagen in den
Vorjahren. Lt. Aussage des Kreisjugendamtes liegt ein Grund darin, dass der
Kreis Coesfeld aufgrund der familienfreundlichen Rahmenbedingungen (u.a. Lage
und Arbeitsmarktsituation) Zuzüge von Familien mit Kindern verzeichnen konnte.
Die Anzahl der
geplanten Kita-Plätze steigt im Vergleich zu den letzten Jahren erstmals wieder
leicht an.
Sicherlich ist hier
auch die vom Landtag beschlossene Fixierung des Altersstichtages für die
Einschulung auf den 30.09. verantwortlich. Dieses hat dazu geführt, dass
weniger 6jährige Kinder in die Schule gehen bzw. entlassen werden konnten, als
dies vorher planbar war. Diese Kinder bleiben somit zunächst im Kindergarten
und sind als Anspruchskinder zu versorgen.
Aus dem
tatsächlichen Anmeldeverhalten der Eltern und den Planungen des
Kreisjugendamtes haben sich somit folgende Planungsdaten für die einzelnen
Kitas ergeben.
Zur inhaltlichen
Erläuterung des vorstehenden Schaubildes in Bezug auf die Gruppentypen und
Betreuungszeiten verweise ich auf die nachstehende Tabelle.
Die vom Kreis
Coesfeld beschlossene Kindergartenbedarfsplanung für das Jahr 2012/2013 zeigt,
dass aktuell noch alle Anspruchskinder in der Altersgruppe der 3- bis 6jährigen
einen Kita-Platz erhalten können. Erreicht wird dieses im kommenden
Kindergartenjahr dadurch, dass einzelne Gruppen mit bis zu 2 Kindern zusätzlich
belegt werden können, was aber durchaus rechtlich zulässig ist. Darüber hinaus
werden bereits für die Betreuung von U3-Kindern geschaffene und geeignete
Räumlichkeiten noch nicht komplett für diese Betreuung zur Verfügung gestellt
und angeboten.
Ein erweitertes Angebot
für die U3-Betreuung war für das kommende Kindergartenjahr nicht möglich. Die
tatsächliche Versorgungsquote liegt hier bei guten 28,39 %. Damit ist
Billerbeck zusammen mit der Stadt Olfen führend im Kreisjugendamtsbezirk, wo im
Schnitt eine Versorgung von nur 24,14 % erreicht wird. In Hinblick auf den
zukünftigen Rechtsanspruch in dieser Altersklasse bei einer angestrebten
Versorgungsquote von 35 % besteht aktuell bezüglich der
Investitionsnotwendigkeit kein Handlungsbedarf, da grundsätzlich anerkannte
U3-Plätze (= rd. 100) in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen werden.
Fraglich bleibt natürlich, ob die 35-prozentige Versorgungsquote ausreichend
sein wird, wie sich ein etwaiges Betreuungsgeld auswirkt und ob die
Geburtenzahlen wieder ansteigen, wie
sich also die gesamte Nachfrage nach U3-Plätzen entwickeln wird.
Werden im
Kindergartenjahr 2013/2014 die für die U3-Betreuung bereits umgebauten
Räumlichkeiten auch nur für diese Betreuungsform angeboten, könnte evtl.
kurzfristig ein Engpass bei der Betreuung der 3- bis 6jährigen entstehen. Im
laufenden Jahr ist somit zu prüfen, ob zukünftig eine Aufstockung der
Gruppenzahl auf insgesamt 20 notwendig ist oder ob die Einrichtung einer
Übergangsgruppe evtl. ausreicht. Eine abschließende Beurteilung hierzu kann
aktuell noch nicht gegeben werden.
Weitere
Ausführungen erfolgen in der Sitzung.
Im Auftrag
Martin Struffert Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin