Betreff
Bericht zum Kindergartenplatzbedarf für das Kindergartenjahr 2012/2013
Vorlage
FBS/026/2012
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Ohne


Sachverhalt:

 

In den letzten Jahren wurde in enger Zusammenarbeit der Träger von Kindertageseinrichtungen untereinander aber auch mit dem Kreisjugendamt versucht, eine möglichst langfristige Planung von Einrichtungsplätzen zu erstellen. Hauptaugenmerk wurde dabei insbesondere auf die Sicherstellung von Kita-Plätzen für die Anspruchskinder der Altersstufen 3 bis 6 gelegt. Berücksichtigt worden ist aber auch der  01.08.2013. Ab diesem Tag wird der Rechtsanspruch auch für die unter dreijährigen Kinder ausgeweitet.

Die letzten Jahre konnten bedingt durch den Rückgang der Kinderzahlen insgesamt und auch durch die jeweiligen Aus- und Anbauten in den Kindertageseinrichtungen dafür genutzt werden, dass immer mehr Plätze für die U-3 Betreuung umgewandelt werden konnten, so dass das Ziel einer 35-prozentigen Versorgungsquote ab August 2013 zu erreichen sein wird. Gleichzeitig wurde aber auch dafür gesorgt, dass die bisherigen Anspruchskinder einen Kita-Platz erhalten konnten.

 

Entwicklung der Kinderzahlen in Billerbeck

 

 

Aus diesem Schaubild ist zu erkennen, dass der Rückgang der Kinderzahlen in Billerbeck nicht mehr so gravierend ist, wie in den Vorjahren. Die Zahl der 3- bis 6jährigen Anspruchskinder stagniert sogar im Vergleich zu den Aussagen in den Vorjahren. Lt. Aussage des Kreisjugendamtes liegt ein Grund darin, dass der Kreis Coesfeld aufgrund der familienfreundlichen Rahmenbedingungen (u.a. Lage und Arbeitsmarktsituation) Zuzüge von Familien mit Kindern verzeichnen konnte.

Die Anzahl der geplanten Kita-Plätze steigt im Vergleich zu den letzten Jahren erstmals wieder leicht an.

 

Sicherlich ist hier auch die vom Landtag beschlossene Fixierung des Altersstichtages für die Einschulung auf den 30.09. verantwortlich. Dieses hat dazu geführt, dass weniger 6jährige Kinder in die Schule gehen bzw. entlassen werden konnten, als dies vorher planbar war. Diese Kinder bleiben somit zunächst im Kindergarten und sind als Anspruchskinder zu versorgen.

 

Aus dem tatsächlichen Anmeldeverhalten der Eltern und den Planungen des Kreisjugendamtes haben sich somit folgende Planungsdaten für die einzelnen Kitas ergeben.

 

 

Zur inhaltlichen Erläuterung des vorstehenden Schaubildes in Bezug auf die Gruppentypen und Betreuungszeiten verweise ich auf die nachstehende Tabelle.

 

 

 

Die vom Kreis Coesfeld beschlossene Kindergartenbedarfsplanung für das Jahr 2012/2013 zeigt, dass aktuell noch alle Anspruchskinder in der Altersgruppe der 3- bis 6jährigen einen Kita-Platz erhalten können. Erreicht wird dieses im kommenden Kindergartenjahr dadurch, dass einzelne Gruppen mit bis zu 2 Kindern zusätzlich belegt werden können, was aber durchaus rechtlich zulässig ist. Darüber hinaus werden bereits für die Betreuung von U3-Kindern geschaffene und geeignete Räumlichkeiten noch nicht komplett für diese Betreuung zur Verfügung gestellt und angeboten.

 

Ein erweitertes Angebot für die U3-Betreuung war für das kommende Kindergartenjahr nicht möglich. Die tatsächliche Versorgungsquote liegt hier bei guten 28,39 %. Damit ist Billerbeck zusammen mit der Stadt Olfen führend im Kreisjugendamtsbezirk, wo im Schnitt eine Versorgung von nur 24,14 % erreicht wird. In Hinblick auf den zukünftigen Rechtsanspruch in dieser Altersklasse bei einer angestrebten Versorgungsquote von 35 % besteht aktuell bezüglich der Investitionsnotwendigkeit kein Handlungsbedarf, da grundsätzlich anerkannte U3-Plätze (= rd. 100) in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen werden. Fraglich bleibt natürlich, ob die 35-prozentige Versorgungsquote ausreichend sein wird, wie sich ein etwaiges Betreuungsgeld auswirkt und ob die Geburtenzahlen wieder ansteigen,  wie sich also die gesamte Nachfrage nach U3-Plätzen entwickeln wird.

 

Werden im Kindergartenjahr 2013/2014 die für die U3-Betreuung bereits umgebauten Räumlichkeiten auch nur für diese Betreuungsform angeboten, könnte evtl. kurzfristig ein Engpass bei der Betreuung der 3- bis 6jährigen entstehen. Im laufenden Jahr ist somit zu prüfen, ob zukünftig eine Aufstockung der Gruppenzahl auf insgesamt 20 notwendig ist oder ob die Einrichtung einer Übergangsgruppe evtl. ausreicht. Eine abschließende Beurteilung hierzu kann aktuell noch nicht gegeben werden.

 

Weitere Ausführungen erfolgen in der Sitzung.

 

 

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Martin Struffert                                                           Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                    Bürgermeisterin