Betreff
Bürgeranregung gem. § 24 GO NW vom 04. Mai 2012 hier: Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB
Vorlage
FBPB/737/2012
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

 

Den Anregungen kann, wie im Rat ausgeführt, nicht gefolgt werden.


Sachverhalt:

 

In der o. g. Ratssitzung wurde über einen Antrag mehrerer Bürger berichtet, in dem gefordert wird, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für alle sog. Massentierhaltungsanlagen des Außenbereichs aus den sich aus § 35 BauGB ergebenden Gründen zu versagen. Inzwischen sind noch zwei weitere gleichlautende Eingaben eingegangen.

 

Wie in der Ratssitzung bereits ausgeführt, ist ein sog. Vorratsbeschluss aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Zur weiteren rechtlichen Absicherung wurde eine Bürgereingabe an den Städte- und Gemeindebund zur Stellungnahme gegeben. Eine Antwort wird bis zur Sitzung erwartet.

Es sei jedoch an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass bei jedem Tierhaltungsbetrieb, welcher nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB beantragt wird, im Einzelfall geprüft wird, ob das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann oder nicht. Insofern findet bei jedem Antrag eine entsprechende Prüfung statt.  

 

Zum generellen Versagen des gemeindlichen Einvernehmens bei gewerblichen Stallanlagen sei noch einmal darauf hingewiesen, dass ein Versagen des Einvernehmens durch die Gemeinde nicht einfach so möglich ist. An dieser Stelle wird ebenfalls auf das Urteil im Fall des Hähnchenmaststalles Aulendorf hingewiesen. Hier wurde durch das Verwaltungsgericht Münster geurteilt und das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt, dass keine Belange nach § 35 BauGB dem Vorhaben entgegenstehen. (Im Internet unter dem Aktenzeichen 10 K 2567/08 VG Münster zu finden.) Entgegen den von Herrn Tycewski gemachten Ausführungen waren in dem genannten Klageverfahren alle außerhalb der planungsrechtlich geäußerten Argumente seitens der Stadt geltend gemachten Gründe vor Gericht ohne Bedeutung.

Am Anfang der Gesamtdiskussion wurde, auch mit Rechtsbeistand, die gesamte Problematik umfangreich erörtert. Auch im Zusammenhang mit der planerischen Steuerung ist immer wieder deutlich gemacht worden, dass eine generelle Verhinderung von Stallanlagen dieser Art vom Gesetzgeber nicht ermöglicht wird. Einzig eine Steuerung ist denkbar. Hierzu wurde von Herrn Klaus Richter bereits im November 2008 eine Bürgeranregung nach § 24 Gemeindeordnung eingereicht. Diesbezüglich wird auch am Runden Tisch überlegt, durch den Rahmenplan ein Plankonzept vorzugeben, um gegebenenfalls durch verbindliche Bauleitplanung in Teilbereichen eine Steuerung vorzunehmen.

 

 

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                            Gerd Mollenhauer                             Marion Dirks

Sachbearbeiterin                              Fachbereichsleiter                            Bürgermeisterin

 

 

 


Bezug:     Sitzung des Rates vom 31. 05. 2012, TOP 8 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                 

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

Bürgeranregung vom 04. Mai 2012

Namensliste über die gleichlautenden  Bürgeranregungen