Betreff
Ertüchtigung der Kläranlage der Stadt Billerbeck Kostenschätzung Neubau Sozialgebäude/ Aufstockung
Vorlage
AB/023/2006
Aktenzeichen
81/he
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

Bei der weiteren Planung der Erweiterung der Kläranlage wird die Variante Aufstockung gewählt.

Die Errichtung der Garage wird auf der Grundlage einer Warmhalle geplant.

Die notwendigen Genehmigungsplanungen sind unverzüglich zu erstellen und den zuständigen Behörden vorzulegen. Der Betriebsausschuß ist zu informieren.


Sachverhalt:

 

Als Anlage dieser Verwaltungsvorlage sind die Kostenschätzungen zum Neubau eines Sozialgebäudes und zur Aufstockung des vorhandenen Gebäudes aufgeführt. Als Übersicht sind ebenfalls als Anlage die einzelnen Kostenblöcke und die Möglichkeiten der Einsparungen bei den jeweiligen Varianten dargelegt.

 

Hierzu ist nachfolgendes zu erläutern.

 

Unabhängig von der Art der Errichtung zusätzlicher Sozialräume ist der Umbau des vorhandenen Erdgeschosses kostenmäßig zu berücksichtigen. Es ist nach Wegfall des Aufenthaltraumes und der Duschen die Neugestaltung und Ausrüstung des Labor und der Werkstatt als auch der Elektroverteilung vor zu sehen. Weiterhin sind die wärme-technisch völlig ungenügenden Fenster auszutauschen. Hierzu fallen rd. 34.670,- € an.

 

Sollte die Variante Aufstockung gewählt werden, so sind die Vorarbeiten hierzu vorzusehen. Die Attika ist abzubauen und zu entsorgen, das Flachdach ebenso. Es ist ein Treppenloch zu erstellen und es sind Veränderungen der Oberlichter und von Eingangstüren zu berücksichtigen. Hierfür werden 13.750,-- € geschätzt.

 

Bei der Variante Neubau wäre vergleichsweise nur die Attika zu sanieren, d.h. mit Blech zu verkleiden. Die Attika weist zum Teil erhebliche Betonkorrosion auf.

 

Die Kosten der Aufstockung belaufen sich auf insgesamt 169.340,-- € und die Kosten des Neubau auf 186.068,-- € Die Kostenschätzungen sind angefügt. Es ist zu berücksichtigen, dass eine mögliche Vergleichbarkeit nur herzustellen war, indem die Größe des Neubaus auf das erforderliche Maß reduziert wurde. Die Größe der Aufstockung ergibt sich durch die vorhandene Grundfläche. Für die Variante Neubau ergeben sich jedoch noch erhebliche Unwägbarkeiten. Es ist die Gründung zwar schon mit teilweisem Bodenaustausch berücksichtigt, aber aufgrund der schwierigen Bodenverhältnisse in diesem Bereich kann es zu durchaus höheren Aufwändungen kommen. Ein noch zu erstellendes Bodengutachten wird zum jetzigen Zeitpunkt als wirtschaftlich nicht vertretbar gehalten. Im weiteren sind für den Neubau des Sozialgebäudes noch zusätzliche Kosten zu berücksichtigen. Die gesamte Wegeführung ist zu erweitern und es ist um das geplante Gebäude erheblich anzufüllen, weil das Gelände ca. 2 m tiefer liegt. Ebenfalls ist die Zaunerweiterung zu berücksichtigen. Dies wird hinsichtlich des Kostenaufwandes in der Sitzung nachgetragen.

 

Als Kritikpunkt wurden in der letzten Sitzung  die Kosten der Garage diskutiert. Hierbei wird nochmals darauf verwiesen, dass es sich um eine Garage mit  rd. 60 m² Grundfläche handelt, die als Warmhalle, d.h. als zweischalig errichtetes und isoliertes Gebäude geplant war (44.620,-- €).

Dies wird für die frostsichere und trockene Lagerung der Fahrzeuge und des technisch anspruchsvollen Anhänger (mit Krananlage) als notwendig erachtet. Auch die Verblendung dieser Garage sollte nach diesseitiger Auffassung aus ästhetischen Gründen vorgesehen werden ( ohne Verblendung: 41.371,-- €).

Dem Betriebsausschuß steht es jedoch frei, lediglich die Planung einer Kalthalle ohne Dämmung mit Eternitdach und Trapezwand vor zu sehen (32.465,-- €). Die verschiedenen Varianten sind sowohl für den Neubau als auch für die Aufstockung vergleichend neben einander gestellt worden.

 

Für alle Varianten gleich ist die Erneuerung des Sektionaltores als auch die Errichtung einer Zwischenempore zur Lagerhaltung kostenmäßig zu berücksichtigen (34.170,-- €).

 

Es wird diesseits vorgeschlagen, auf den Ausbau der Damenumkleide- und Duschbereiches zum jetzigen Zeitpunkt zu verzichten. Dies kann im konkreten Bedarfsfall nachgeholt werden.

 

Demnach ergibt sich mit der Errichtung eines separaten Sozialgebäudes  keine Kosteneinsparung, sondern eine berechnete Verteuerung von rd. 9.000,-- €, unabhängig der weiter zu wählenden Varianten zur Garage.

 

Darüber hinaus sind mit der Errichtung eines separaten Gebäudes die Kosten eines Bodengutachtens, der möglichen erschwerten Gründung, der zusätzlichen Wegeführung und der notwendigen Erdarbeiten zu berücksichtigen. Weiter ist der Flächenverbrauch zu bewerten und es sind die erschwerten Genehmigungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Eventuell ist das Gebäude in der geplanten Form nicht ohne weiteres genehmigungsfähig, weil es im FFH- Gebiet zu errichten wäre. Zum jetzigen Zeitpunkt wäre die Beauftragung einer FFH- Voruntersuchung jedoch wirtschaftlich nicht vertretbar.

 

Diesseits wird die Variante Aufstockung schon deswegen favorisiert, weil somit die räumliche Nähe zum Betriebsgebäude und somit die Nähe zwischen den Betriebsangehörigen gewährleistet wird. Architektonisch ist die Variante Aufstockung ansprechender, denn es gibt dem jetzigen Gebäude eine deutliche Aufwertung. Als ganz entscheidend ist jedoch zu berücksichtigen, dass jeder unnötiger Flächenverbrauch bei dem ohnehin knappen Flächenangebot am Standort der Kläranlage zwingend zu vermeiden ist. In den nächsten Jahren werden weitere Erweiterungen und Ertüchtigungen anstehen und es wäre geradezu fahrlässig die notwendigen Flächen hierzu anderweitig und unnötig zu verbrauchen.

 

 

                                                                                    i. V.

 

                                                                                   

Rainer Hein                                                              Gerd Mollenhauer

Betriebsleiter                                                             Allgemeiner Vertreter

 


Bezug: Werksauschusssitzung vom 21.03.2006, TOP 4 ö.S.        

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                    

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.: 9700.0.96400                                   

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                    


 


Anlagen:

 

-       Kostenzusammenstellung Neubau eines Sozialgebäudes.

-       Kostenzusammenstellung Aufstockung.

-       Zusammenfassung der Kostenvarianten.