Betreff
Überwachung von Kleinkläranlagen gem. § 53 Abs. 1 LWG
Vorlage
AB/138/2013
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat der Stadt Billerbeck signalisiert Zustimmung hinsichtlich des vorliegenden Entwurfs einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Regelung der Überwachung von Kleinkläranlagen im Außenbereich.


Sachverhalt:

 

Der Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.03.2010 zu dieser Thematik die Betriebsleitung beauftragt, zu überprüfen, ob eine Überwachung der Kleinkläranlagen anhand der Wartungsprotokolle den gesetzlichen Anforderungen genügt. Darüber hinaus soll, soweit dies nicht der Fall ist, die Überwachung der Kleinkläranlagen für  2 Jahre vom Abwasserbetrieb durchgeführt werden. Danach wäre Bericht zu erstatten.

 

Die Stellungnahmen der Kommunal- und Abwasserberatung sowie des Kreises Coesfeld zu dieser Frage sind dieser Verwaltungsvorlage beigefügt und kommen zu dem Ergebnis, dass eine Vor-Ort-Überprüfung von Kleinkläranlagen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen durch die Gemeinde notwendig ist.

 

Zwischenzeitlich ergab sich die gesetzliche Anpassung der Verwaltungsgebührenordnung, hier der Tarifstelle 28 für wasserrechtliche Angelegenheiten. Demnach ist für die Überwachung von Abwasserbehandlungsanlagen gem. § 53 Abs. 1 LWG eine Gebühr von 60,00 € je Überwachungsmaßnahme möglich, bei besonderer Mühewaltung kann diese Gebühr bis auf 100,00 € angehoben werden. Diese Verwaltungsgebühr erscheint nunmehr auskömmlich und es ergaben sich daraus weitere Überlegungen der Arbeitsgruppe im Kreis Coesfeld zur Regelung der Überwachungspflicht von Kleinkläranlagen. Insbesondere wurde beobachtet, dass der Kreis Warendorf eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit seinen Städten und Gemeinden geschlossen hat, wonach die Überwachung der Kleinkläranlagen durch den Kreis als Untere Wasserbehörde für die Gemeinden mit erfolgt und über die Verwaltungsgebühr refinanziert wird. Diese Regelung erscheint auch für den Kreis Coesfeld als sinnvoll, so dass anliegender Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Stadt Billerbeck durch den Kreis Coesfeld zugeleitet wurde. Diese Vereinbarung ist jedoch noch mit der Kommunalaufsicht und dem Dezernat Wasserwirtschaft der Bezirksregierung Münster abzustimmen, die einer derartigen Vereinbarung zustimmen muss.

 

Seitens der Betriebsleitung wird die Regelung der Überwachung von Kleinkläranlagen eintsprechend der anliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung begrüßt, da sie eine Doppelzuständigkeit abschafft und eine qualifizierte Überwachung von Kleinkläranlagen ermöglicht. Weiterhin ist eine derartige Vereinbarung für die Gemeinde vollständig kostenneutral und kann durch den Kreis Coesfeld über die Verwaltungsgebühr ebenfalls kostenneutral abgerechnet werden. Es wird daher empfohlen, dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zuzustimmen.

 

 

 

 

Rainer Hein                                                                Marion Dirks

Betriebsleiter                                                             Bürgermeisterin


Bezug:     Sitzung des Betriebsausschusses am 09.03.2010 TOP 2 ö.S.

                   Sitzung des Betriebsausschusses am 01.09.2009 TOP 3 ö.S.

                       

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                   ---

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                          ---

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                        ---

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                    ---