Betreff
Entwicklung eines Windparks östlich von Kentrup
hier: Ergebnis der Anliegerbefragung
Vorlage
FBPB/814/2013
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss als

     Beschlussvorschlag für den Rat:

Das Konzept zur Entwicklung eines Windparks östlich von Kentrup wird nicht weiter verfolgt.

 


Sachverhalt:

Entsprechend des Beschlusses des Rates vom 21.03.2013 wurde am 16.04.2013 zunächst eine Bürgerversammlung zur Entwicklung eines Windparks östlich von Kentrup durchgeführt werden. Es wurde eine Niederschrift angefertigt, welche als Anlage beigefügt ist. 

Wie in oben genannter Sitzung beschlossen, wurde die Befragung der vom geplanten Windpark betroffenen Hauseigentümer durchgeführt.

Es wurden alle angeschrieben, die im Umkreis des siebenfachen Abstandes zu mindestens einer Windkraftanlage ein Wohnhaus besitzen.

 

Auf Billerbecker Seite wurden 20 Besitzer angeschrieben.

 

Davon haben sich:

11 negativ geäußert (55 %)

4 positiv geäußert (20 %)

5 neutral bzw. haben den Bogen nicht zurückgesandt (25%).

 

Zwei von den vier positiven Rückäußerungen sind an die Bedingung geknüpft, dass nur das Konzept Bürgerwindpark umgesetzt wird. Auf einem Antwortbogen wurde zudem vermerkt, dass dann aber keine weiteren Windkraftanlagen in der Umgebung hinzukommen dürften und in einem, dass auf der Fläche nur zwei Anlagen passender wären.

 

Bezogen auf die Rückläufe sind von der Windkraftanlage 1 15, von der Windkraftanlage 2 14 und von der Windkraftanlage 3 10 Besitzer betroffen.

 

Die Eigentümer des einen Hauses, die nur von einer Anlage betroffen sind, haben sich negativ geäußert.

Von denen, die von zwei Anlagen betroffen sind, haben sich drei negativ und einer positiv geäußert.

Von denen, die von drei Anlagen betroffen sind, haben sich sieben negativ und drei positiv geäußert.

 

Bezogen auf die einzelnen Windkraftanlagen mit der beschlossenen Punktebewertung wurden folgende Ergebnisse erzielt.

 

Windkraftanlage

Positiv

Negativ

Summe

 

 

 

 

 

 

1

8

18

-       10

 

2

6

15

-       9

 

3

4

13

-       9

 

Summe

18

46

-       28

 

 

(Hinweis zur Punktewertung:

Die Stimme im 3-fachen Abstand wurde dreifach,

die Stimme im 3- bis 5-fachen Abstand wurde zweifach und

die Stimme im 5- bis 7-fachen Abstand wurde einfach gewertet.)

 

Insgesamt betrachtet hat sich eine Mehrheit gegen die Windkraftanlagen ausgesprochen (73 % zu 27 %).

Bezogen auf die einzelnen Anlagen sieht das Ergebnis relativ gleich aus. Bei der Windkraftanlage 3 würde zudem durch ein negatives Votum innerhalb des dreifachen Abstandes das „Vetorecht“ eintreten. Da bereits im Vorfeld überlegt wurde, dass Windkraftanlagen nur innerhalb des dreifachen Abstandes zugelassen werden sollen, wenn der betroffene Hauseigentümer damit einverstanden ist, kann der Standort 3 daher nicht verwirklicht werden. 

 

Viele der Befragten haben in den Fragebögen die Möglichkeit genutzt, sich inhaltlich zu äußern. Gegenüber der Befragung an der Steinfurter Aa ist ein hoher Anteil der Eigentümer durch mehrere Anlagen betroffen. Von den 14, die geantwortet haben ist die Mehrzahl (10) von allen drei Anlagen betroffen und nur eine(r) von nur einer Anlage. Durch die hohe Betroffenheit wird die zukünftige Belastung natürlich relativ hoch eingeschätzt.

 

Von den 7 Eigentümern in Laer haben 6 angeschriebene Hauseigentümer den Fragebogen zurückgesandt. Es haben sich 5 negativ und einer positiv geäußert.

 

Für die weiteren Beratungen sollen hier auch die weiteren Anregungen aus der Befragung aufgeführt werden. Die Anregungen werden hier ohne Sortierung wiedergegeben. Bei ähnlichen Anregungen sind diese jedoch zusammengefasst worden.

 

Als Bedenken zu einem negativen Votum wurde folgendes vorgetragen:

-       Die Vorbelastung ist heute schon sehr hoch. (8x)

-       Es sind zu viele Anlagen geplant. (7x)

-       Die geplanten Anlagen sind zu hoch. (7x)

-       Es werden zu hohe Lärmbelastungen und eine Minderung der Lebensqualität befürchtet.

-       Es sind schon 17 Anlagen in Altenberge installiert.

-       Einkesselung mit Anlagen in jede Richtung

-       Unzureichende Abstimmung der Kommunen untereinander.

-       Unzureichende Abstimmung auf Seiten der Antragsteller.

-       Negativer Eingriff ins Landschaftsbild

-       Beeinträchtigung letzter Biotope

-       Gefährdung seltener Arten

-       Verschlechterung nachbarschaftlicher Beziehungen

-       Den Anliegern sollten nicht zusätzlich zum Bereich Steinfurter Aa ein weiteres Windfeld zugemutet werden

-       Bevorzugung des Bereiches an der Steinfurter Aa gegenüber dem Konzept im Bereich Kentrup

 

Als Anregung wurde vorgetragen:

-       Ich möchte Sicherheit, dass in der Umgebung keine weiteren Anlagen entstehen (4x)

-       Die Erarbeitung eines wirklichen Bürgerwindparkkonzeptes analog dem Laerer Modell

-       Andere alternative Energien fördern: Photovoltaikanlagen, Geothermie, Holzheizung, Kraft-Wärmekopplung.

-       Als Kompromiss ist bereits die Planung Steinfurter Aa anzusehen

-       Weitere Anlagen sollten nicht hinzukommen, da die Belastung an der Aa und Richtung Laer zu groß ist.

-       Eine Planung sollte Ausgleichsmaßnahmen vor Ort vorsehen

-       Umsetzung nur mit Zustimmung der Anlieger und als Bürgerwindpark und soweit wie möglich mit Beteiligung ansässiger Personen und Firmen

 

 Zu den Anregungen wird verwaltungsseitig folgendes zu bedenken gegeben:

 

-       Andere alternative Energieformen oder Photovoltaikanlagen entbinden Billerbeck nicht von der Verpflichtung, Raum für Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen. Sofern Billerbeck die Errichtung von Windenergieanlagen steuern möchte (ansonsten sind sie überall im Außenbereich privilegiert), muss der Windenergie substanziell Raum gegeben werden.

-       Die interkommunale Abstimmung ist allein darum schwierig, da die Räte unabhängig voneinander ihre Planungshoheit ausüben und in unterschiedlichen Planungsphasen sind. Es findet jedoch eine permanente Abfrage über den Planungsstand statt. Idealerweise würde vor allem mit Altenberge ein Konzept auch im Zusammenhang mit einem möglichen Repowering erarbeitet. Hier spielen jedoch auch noch private Interessen eine Rolle, die sich in einem solch großen Zusammenhang nicht bündeln lassen. Es könnten noch Jahre ins Land gehen. Billerbeck muss jedoch im Zusammenhang mit der Planungssicherheit und dem Regionalplan planen.

-       Ob artenschutzrechtliche Probleme bestehen ist nicht bekannt (auch die Untere Landschaftsbehörde hat hierzu keine Erkenntnisse).

-       Es ist richtig, dass Ausgleichsmaßnahmen zu allererst in der näheren Umgebung des Eingriffs stattfinden sollten. Im Rahmen der Flurbereinigung sind verschiedene Möglichkeiten denkbar und im Bereich der Steinfurter Aa auch schon erörtert worden.

 

Insgesamt wird das Konzept zur Entwicklung eines Bürgerwindparks bei Kentrup von den meisten Betroffenen negativ gesehen. Es ist auch nicht direkt ein möglicher Kompromiss auszumachen, da die Bewertung der Anlagen relativ gleich ist. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die privaten Belange überwiegend gegen eine weitere Planung in dem Bereich sprechen.

 

Bereits bei den Vorberatungen zur Planung von Windkraftanlagen im Bereich Temming wurde verwaltungsseitig vorgeschlagen, in dem Bereich keine zusätzliche Konzentrationszone darzustellen, da er sehr nah an dem bestehenden Bereich ST 27 liegt. Zudem liegen nördlich im Bereich Laer weitere Anlagen. Auf die Entfernung würde der gesamt Bereich Temming/Holthausen wie ein großes Windfeld mit weit gestreuten Anlagen wirken. Zielsetzung ist jedoch eine Konzentration der Anlagen. Hierzu wird auch auf die Ausführungen der Sitzungsvorlage für den Bezirksausschuss vom 7.03.2013 verwiesen. Auch die Berücksichtigung der privaten Belange spricht gegen die Pläne. Insofern wird verwaltungsseitig vorgeschlagen die Planung nicht weiter zu verfolgen.

 

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 

 


Bezug:      Sitzung des Bezirksausschusses vom 7.03.2013, TOP 1 ö.S., des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 14.03.2013, TOP 4 ö.S. und vom 25.04.2013, TOP 2 ö. S. sowie des Rates vom 21.03.2013, TOP 9 ö.S:

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Niederschrift der Bürgerversammlung

Übersicht Windkraftanlagen nördliche Beerlage