hier: Ergebnis der Anliegerbefragung
Sachverhalt:
Entsprechend des
Beschlusses des Rates vom 21.03.2013 wurde am 16.04.2013 zunächst eine
Bürgerversammlung zur Entwicklung eines Windparks östlich von Kentrup
durchgeführt werden. Es wurde eine Niederschrift angefertigt, welche als Anlage
beigefügt ist.
Wie in oben
genannter Sitzung beschlossen, wurde die Befragung der vom geplanten Windpark
betroffenen Hauseigentümer durchgeführt.
Es wurden alle
angeschrieben, die im Umkreis des siebenfachen Abstandes zu mindestens einer
Windkraftanlage ein Wohnhaus besitzen.
Auf Billerbecker
Seite wurden 20 Besitzer angeschrieben.
Davon haben sich:
11 negativ geäußert (55 %)
4 positiv geäußert (20 %)
5 neutral bzw. haben den Bogen nicht
zurückgesandt (25%).
Zwei von den vier
positiven Rückäußerungen sind an die Bedingung geknüpft, dass nur das Konzept
Bürgerwindpark umgesetzt wird. Auf einem Antwortbogen wurde zudem vermerkt,
dass dann aber keine weiteren Windkraftanlagen in der Umgebung hinzukommen
dürften und in einem, dass auf der Fläche nur zwei Anlagen passender wären.
Bezogen auf die
Rückläufe sind von der Windkraftanlage 1
15, von der Windkraftanlage 2 14 und
von der Windkraftanlage 3 10
Besitzer betroffen.
Die Eigentümer des
einen Hauses, die nur von einer
Anlage betroffen sind, haben sich negativ geäußert.
Von denen, die von
zwei Anlagen betroffen sind, haben sich
drei negativ und einer positiv geäußert.
Von denen, die von
drei Anlagen betroffen sind, haben
sich sieben negativ und drei positiv geäußert.
Bezogen auf die
einzelnen Windkraftanlagen mit der beschlossenen Punktebewertung wurden
folgende Ergebnisse erzielt.
Windkraftanlage |
Positiv |
Negativ |
Summe |
|
|
|
|
|
|
1 |
8 |
18 |
-
10 |
|
2 |
6 |
15 |
-
9 |
|
3 |
4 |
13 |
-
9 |
|
Summe |
18 |
46 |
-
28 |
|
(Hinweis zur
Punktewertung:
Die Stimme im
3-fachen Abstand wurde dreifach,
die Stimme im 3-
bis 5-fachen Abstand wurde zweifach und
die Stimme im 5-
bis 7-fachen Abstand wurde einfach gewertet.)
Insgesamt
betrachtet hat sich eine Mehrheit gegen die Windkraftanlagen ausgesprochen (73
% zu 27 %).
Bezogen auf die
einzelnen Anlagen sieht das Ergebnis relativ gleich aus. Bei der Windkraftanlage
3 würde zudem durch ein negatives Votum innerhalb des dreifachen Abstandes das
„Vetorecht“ eintreten. Da bereits im Vorfeld überlegt wurde, dass
Windkraftanlagen nur innerhalb des dreifachen Abstandes zugelassen werden
sollen, wenn der betroffene Hauseigentümer damit einverstanden ist, kann der
Standort 3 daher nicht verwirklicht werden.
Viele der
Befragten haben in den Fragebögen die Möglichkeit genutzt, sich inhaltlich zu
äußern. Gegenüber der Befragung an der Steinfurter Aa ist ein hoher Anteil der
Eigentümer durch mehrere Anlagen betroffen. Von den 14, die geantwortet haben
ist die Mehrzahl (10) von allen drei Anlagen betroffen und nur eine(r) von nur
einer Anlage. Durch die hohe Betroffenheit wird die zukünftige Belastung
natürlich relativ hoch eingeschätzt.
Von den 7 Eigentümern
in Laer haben 6 angeschriebene Hauseigentümer den Fragebogen zurückgesandt. Es
haben sich 5 negativ und einer positiv geäußert.
Für die weiteren
Beratungen sollen hier auch die weiteren Anregungen aus der Befragung aufgeführt
werden. Die Anregungen werden hier ohne Sortierung wiedergegeben. Bei ähnlichen
Anregungen sind diese jedoch zusammengefasst worden.
Als Bedenken zu
einem negativen Votum wurde folgendes vorgetragen:
-
Die
Vorbelastung ist heute schon sehr hoch. (8x)
-
Es sind
zu viele Anlagen geplant. (7x)
-
Die geplanten
Anlagen sind zu hoch. (7x)
-
Es
werden zu hohe Lärmbelastungen und eine Minderung der Lebensqualität
befürchtet.
-
Es sind
schon 17 Anlagen in Altenberge installiert.
-
Einkesselung
mit Anlagen in jede Richtung
-
Unzureichende
Abstimmung der Kommunen untereinander.
-
Unzureichende
Abstimmung auf Seiten der Antragsteller.
-
Negativer
Eingriff ins Landschaftsbild
-
Beeinträchtigung
letzter Biotope
-
Gefährdung
seltener Arten
-
Verschlechterung
nachbarschaftlicher Beziehungen
-
Den
Anliegern sollten nicht zusätzlich zum Bereich Steinfurter Aa ein weiteres
Windfeld zugemutet werden
-
Bevorzugung
des Bereiches an der Steinfurter Aa gegenüber dem Konzept im Bereich Kentrup
Als Anregung wurde
vorgetragen:
-
Ich
möchte Sicherheit, dass in der Umgebung keine weiteren Anlagen entstehen (4x)
-
Die
Erarbeitung eines wirklichen Bürgerwindparkkonzeptes analog dem Laerer Modell
-
Andere
alternative Energien fördern: Photovoltaikanlagen, Geothermie, Holzheizung,
Kraft-Wärmekopplung.
-
Als
Kompromiss ist bereits die Planung Steinfurter Aa anzusehen
-
Weitere
Anlagen sollten nicht hinzukommen, da die Belastung an der Aa und Richtung Laer
zu groß ist.
-
Eine
Planung sollte Ausgleichsmaßnahmen vor Ort vorsehen
-
Umsetzung
nur mit Zustimmung der Anlieger und als Bürgerwindpark und soweit wie möglich
mit Beteiligung ansässiger Personen und Firmen
Zu den Anregungen wird verwaltungsseitig
folgendes zu bedenken gegeben:
-
Andere
alternative Energieformen oder Photovoltaikanlagen entbinden Billerbeck nicht
von der Verpflichtung, Raum für Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen.
Sofern Billerbeck die Errichtung von Windenergieanlagen steuern möchte
(ansonsten sind sie überall im Außenbereich privilegiert), muss der Windenergie
substanziell Raum gegeben werden.
-
Die
interkommunale Abstimmung ist allein darum schwierig, da die Räte unabhängig
voneinander ihre Planungshoheit ausüben und in unterschiedlichen Planungsphasen
sind. Es findet jedoch eine permanente Abfrage über den Planungsstand statt.
Idealerweise würde vor allem mit Altenberge ein Konzept auch im Zusammenhang
mit einem möglichen Repowering erarbeitet. Hier spielen jedoch auch noch
private Interessen eine Rolle, die sich in einem solch großen Zusammenhang
nicht bündeln lassen. Es könnten noch Jahre ins Land gehen. Billerbeck muss
jedoch im Zusammenhang mit der Planungssicherheit und dem Regionalplan planen.
-
Ob
artenschutzrechtliche Probleme bestehen ist nicht bekannt (auch die Untere
Landschaftsbehörde hat hierzu keine Erkenntnisse).
-
Es ist
richtig, dass Ausgleichsmaßnahmen zu allererst in der näheren Umgebung des
Eingriffs stattfinden sollten. Im Rahmen der Flurbereinigung sind verschiedene
Möglichkeiten denkbar und im Bereich der Steinfurter Aa auch schon erörtert
worden.
Insgesamt wird das
Konzept zur Entwicklung eines Bürgerwindparks bei Kentrup von den meisten
Betroffenen negativ gesehen. Es ist auch nicht direkt ein möglicher Kompromiss
auszumachen, da die Bewertung der Anlagen relativ gleich ist. Im Ergebnis
bleibt festzuhalten, dass die privaten Belange überwiegend gegen eine weitere
Planung in dem Bereich sprechen.
Bereits bei den
Vorberatungen zur Planung von Windkraftanlagen im Bereich Temming wurde verwaltungsseitig
vorgeschlagen, in dem Bereich keine zusätzliche Konzentrationszone darzustellen,
da er sehr nah an dem bestehenden Bereich ST 27 liegt. Zudem liegen nördlich im
Bereich Laer weitere Anlagen. Auf die Entfernung würde der gesamt Bereich Temming/Holthausen
wie ein großes Windfeld mit weit gestreuten Anlagen wirken. Zielsetzung ist
jedoch eine Konzentration der Anlagen. Hierzu wird auch auf die Ausführungen
der Sitzungsvorlage für den Bezirksausschuss vom 7.03.2013 verwiesen. Auch die
Berücksichtigung der privaten Belange spricht gegen die Pläne. Insofern wird
verwaltungsseitig vorgeschlagen die Planung nicht weiter zu verfolgen.
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Bezirksausschusses vom 7.03.2013, TOP 1 ö.S., des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 14.03.2013, TOP 4 ö.S. und vom 25.04.2013, TOP 2 ö. S. sowie des Rates vom 21.03.2013, TOP 9 ö.S:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Niederschrift der Bürgerversammlung
Übersicht Windkraftanlagen nördliche Beerlage