Betreff
35. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Erarbeitung eines Planentwurfes zur Darstellung von
Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Billerbeck
Vorlage
FBPB/822/2013
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Vorlage dient nur der Information. Der Beschluss zur Erarbeitung eines Entwurfs zur Flächennutzungsplanänderung wurde bereits in der Sitzung des Rates vom 21.03.2013 gefasst.


Sachverhalt:

 

Bereits vor gut einem Jahr wurde über das weitere Vorgehen bezüglich der Darstellung von Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan beraten. Aufgrund der vielen noch offenen Fragen, auch im Rahmen der Regionalplanung, wurde die weitere Planung zunächst zurückgestellt. Im letzten Sitzungsturnus wurde dann beschlossen, einen Planentwurf vorzubereiten, um eine Bürgerversammlung für die gesamte Stadt durchzuführen. Der Planentwurf soll in der Sitzung im September vorgestellt werden. Im Vorfeld sollen an dieser Stelle jedoch noch einige Anmerkungen zu den Entwicklungen in den Nachbargemeinden und zur Regionalplanung erfolgen.

 

Nottuln hat mit Billerbeck die gemeinsame Konzentrationszone „Osthellermark“, hier soll eine Abstimmung bei der Ausweisung stattfinden. Ansonsten gibt es keine Berührungspunkte mit Potentialflächen.

 

Havixbeck führt Voruntersuchungen zum Artenschutz im Bereich Poppenbeck durch.

 

Mit Laer und Steinfurt soll nach den Herbstferien ein gemeinsamer Scoping-Termin für den Bereich Steinfurter Aa stattfinden. Bei dem Termin soll es um ein erstes gemeinsames Einschätzen eines angedachten, grenzübergreifenden Windpark-Projektes (Bürgerwindpark Steinfurter Aa Entwicklungs GbR) gehen. Das beauftragte Planungsbüro wird ein Planungskonzept und ein Raumverträglichkeitsgutachten vorstellen. Die Servicestelle Windenergie des Kreises Steinfurt koordiniert einen gemeinsamen Termin mit Altenberge, Laer, Billerbeck und den Kreisen Steinfurt und Coesfeld (Untere Landschaftsbehörde und Untere Wasserbehörde).

 

In Rosendahl wurde mit dem Planentwurf bereits die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Zu dem an Billerbeck grenzenden Bereich „Höpinger Berg“ stellte sich die Frage, wie sich die Untere Landschaftsbehörde zur Darstellung einer Konzentrationszone im Landschaftsschutzgebiet äußert. Die Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraftnutzung in einem Landschaftsschutzgebiet erfordert die vorherige (Teil-) Aufhebung des Landschaftsschutzgebietes gemäß § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz. Wenn die Untere Landschaftsbehörde als Träger der Landschaftsplanung der FNP-Änderung im Verfahren nicht widerspricht, tritt die entgegenstehende Darstellung und Festsetzung des Landschaftsplanes bei Rechtskraft des nachfolgenden Bebauungsplanes außer Kraft. Nach Rücksprache mit der Gemeinde Rosendahl hat die Untere Landschaftsbehörde zur Konzentrationszone „Höpinger Berg“ mitgeteilt, dass derzeit auf einen Widerspruch durch den Träger der Landschaftsplanung nicht verzichtet werden könne.

Sofern eine Ausweisung weiterhin erfolgen soll, wird der Kreistag entscheiden müssen, ob der Planung widersprochen wird oder nicht.

 

Die Bezirksregierung Münster hat im Rahmen des Erarbeitungsverfahrens des Regionalplanes sachlicher Teilabschnitt „Energie“ für die Planungsregion Münsterland ein Scoping-Verfahren durchgeführt. Dabei wurden die öffentlichen Stellen bezüglich der Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich des Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz beteiligt. Im Wesentlichen legt die Bezirksregierung ihre Ausschlusskriterien ähnlich wie die Gemeinden fest (z.B. Abstand um Einzelhäuser im Außenbereich 450 Meter). Es sollen Windenergiebereiche ab 15 ha dargestellt werden. Bereits vorliegende Fachbeiträge (z.B. des LANUV oder der Landwirtschaftskammer) werden zugrunde gelegt. Wenn zu den Ergebnissen eine Beteiligung erfolgt, wird darüber berichtet. Ein Zeitplan wurde nicht angegeben.

 

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 

 

 


Bezug:      Sitzung des Bezirksausschusses vom 15.03.2012, TOP 2 ö.S und des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 22.03.2012, TOP 2 ö.S sowie des Rates vom 21.03.2013, TOP 9 ö.S., mit Vorberatung im Bezirksausschuss am 07.03.2013, TOP 1 ö. S. und im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am 14.03.2013, TOP 4 ö.S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: